Biostoffe

Biostoffe (Biologische Arbeitsstoffe) sind unter anderem Bakterien, Schimmelpilze, Viren oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen, die beim Menschen Infektionen, Vergiftungserscheinungen oder Allergien auslösen können.

Mit Biostoffen kommt der Mensch ständig in Kontakt. Im beruflichen Umfeld reicht das Spektrum von A wie Abwasser bis Z wie Zoo.

Um die Gefährdungen durch Biostoffe einschätzen zu können, sind die Vorgesetzten, die Arbeitgeberverantwortung haben, verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz). Konkrete Vorgaben bei Tätigkeiten mit Biostoffen sind in der Biostoffverordnung  geregelt. Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben ergänzende Hilfestellungen. Zum anderen werden in den technischen Regeln neben dem Ablauf der Beurteilung, technische und organisatorische Maßnahmen benannt, die den dann in der Regel ungefährlichen Umgang mit Biostoffen ermöglichen.

Biostoffe werden in die Risikogruppen 1-4 eingeteilt, die den Grad der Gefährdung angeben. Risikogruppe 1 (zum Beispiel das Virus der klassischen Schweinepest) ist für den Menschen ungefährlich, während Kontakt mit einem Krankheitserreger der Risikogruppe 4 (zum Beispiel dem Ebolavirus) eine tödliche Bedrohung für die Kontaktperson und ihr Umfeld bedeutet.

Eine besondere Herausforderung kann die Frage darstellen, mit welchen konkreten Biostoffen Personen bei einer bestimmten Tätigkeit in Kontakt kommen können und welche Schutzmaßnahmen zur Gefährdungsreduzierung sinnvoll sind.

Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung (Anlage)

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