Aufstellung und Betrieb von Druckern und Kopierern in Büros
In vielen Verwaltungen werden an den Arbeitsplätzen Drucker, Multifunktionsgeräte oder Kopierer in den Büroeinheiten aufgestellt. Auf Grund von Medienberichten erreichen die Unfallkasse NRW immer wieder Anfragen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Verwendung von Druckern, Multifunktionsgeräten und Kopierern.
Diese Handlungsempfehlung möchte etwas Licht ins Dunkle bringen.
An manchen Arbeitsplätzen klagen die Beschäftigten über Atemwegsreizungen oder Augenrötungen und Kopfschmerzen. Ein Zusammenhang zwischen Tonerstaub und medizinischen Erkrankungen an PC-Arbeitsplätzen wurde bisher nicht festgestellt.
Dennoch haben die Reizungen der Atemwege und der Augen Hintergründe, die durch einfache Maßnahmen beseitigt werden können. Die Gesundheitsbeeinträchtigungen sind anschließend verschwunden.
Aufstellen von Druckern
Atemwegs- und Augenreizungen treten bei Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit Kopierern und Druckern auf, wenn die Drucker oder Kopierer so aufgestellt sind, dass die Lüftungsschlitze der Geräte abgeführte Wärme in den Gesichtsbereich hineinblasen. Eine Ursache für die Reizungen ist die Trockenheit der ausgeblasenen Luft (Abtransport der Wärme des Druckers, die durch den Betrieb entsteht).
Die Erfahrung von vielen Betriebsbesichtigungen hat gezeigt, dass Drucker an den PC-Arbeitsplätzen immer so aufgestellt werden sollten, dass die Lüftungsschlitze nicht in Richtung Gesichtsbereich zeigen.
Dies kann durch einfaches Drehen des Gerätes erreicht werden. Die Drucker sollten so aufgestellt werden, dass die Lüftungsschlitze senkrecht zum Arbeitsplatz liegen oder der Drucker mit genügend Abstand (ca. 1 m) zum Gesichtsbereich auf einem weiteren Tisch oder Ablageplatz aufgestellt wird. Bewährt hat sich auch die Aufstellung auf tiefer gelegenem Niveau neben dem Schreibtisch, so dass die Lüftungsauslässe unter den Tisch oder gegen einen Schrank blasen.
Aufsatz von Filtern
Die Verwendung von Filtern als Aufsatz vor die Lüftungsschlitze hat sich nicht bewährt. Die Filter bewirken, dass sich die Temperatur des Gerätes im Inneren erhöht, wodurch ein Wärmestau im Gerät verursacht wird und das Druckbild unsauber wird.
Verwendung von Papier
Eine weitere Quelle für Reizungen von Schleimhäuten und Kopfschmerzen wurde im Zusammenhang mit der Verwendung von einigen Recyclingpapieren schlechter Qualität mit Papierabrieb festgestellt. Die Unfallkasse NRW empfiehlt ein emissionsarmes Papier zu verwenden, das die strengen Kriterien des Blaues Engels des Umweltbundesamtes (UBA) erfüllt. Bewährt hat sich die Verwendung von weißem, unbeschichteten Papier.
Hygiene und Wartung
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Sankt Augustin und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (BAuA) empfehlen, Kopierer und Multifunktionsgeräte regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr durch eine Fachfirma reinigen und warten zu lassen. Damit wird das Druckbild optimiert und sichtbare Tonerstaubablagerungen z.B. an den Papiereinziehschächten vermieden.
Aufstellung von Kopierern und Multifunktionsgeräten
Kopierer und Multifunktionsgeräte sollten an einem Ort aufgestellt werden, der keinen Dauerarbeitsplatz enthält und gut belüftbar ist.
- In Kopierräumen mit einem Raumvolumen unter 25 m3 (ca. 10 m2 Fläche) sollten keine Dauerarbeitsplätze eingerichtet werden. Räume für getrennt aufgestellte Kopierer müssen gut belüftbar sein. Dies gilt besonders für Geräte, die mit Flüssigtonern arbeiten. Gegebenenfalls sollte die Installation einer Absauganlage in Erwägung gezogen werden (z.B. in fensterlosen, kleinen Räumen).
- In Räumen mit Klimaanlagen muss die Anzahl und Auslastung der Geräte bei der Auslegung und beim Betrieb der Anlagen berücksichtigt werden. Eine Anreicherung von Luftschadstoffen wird durch regelmäßigen Filterwechsel der Klimaanlage und regelmäßige Wartung der Anlage vermieden.
- Die Aufstellung von Geräten in Büroräumen ist zu vermeiden, damit Beschäftigte, die in diesem Raum arbeiten, nicht durch die Geräteabluft belästigt werden.
- Kopierer und Drucker sollten grundsätzlich nicht in Sozialräumen und Pausenräumen aufgestellt werden.
Organisatorische Regelung für Routinetätigkeiten (z.B. Tonerwechsel)
Für jeden Bereich oder Abteilung sollte eine bestimmte Person (ggf. mit Urlaubsvertretung) benannt werden, die von einem Servicetechniker in
- die sachgerechte Gerätebenutzung,
- die Durchführung regelmäßiger Nachfüllarbeiten,
- die Behebung kleinerer Betriebsstörungen, wie Papierstau, eingewiesen wird.
Diese Person sollte die Bedienungsanleitung und das Umweltdatenblatt sowie die mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter (Toner, Reinigungsmittel etc.) kennen.
Es hat sich bewährt, dass an den Kopierern oder Multifunktionsgeräten ein Hinweis mit dem Namen und der Zimmernummer der Person angebracht wird, damit sie/er im Störungsfall schnell gerufen werden kann.
Zu den regelmäßigen Nachfülltätigkeiten (außer dem Nachfüllen von Papier), für die kein Servicetechniker benötigt wird, gehören
- das Nachfüllen von Toner bzw. das Auswechseln entsprechender Kartuschen (Kopierer, Laserdrucker), die Walzenreinigung (Drucker),
- das Beseitigen kleinerer Betriebsstörungen (z.B. Papierstau) und
die Veranlassung der regelmäßigen Gerätewartung.
Schutzmaßnahmen
- Es empfiehlt sich, beim Tonerkauf darauf zu achten, dass der eingesetzte Toner im AMES-Test geprüft wurde und keine mutagenen (erbgutverändernden) Eigenschaften aufweist (Sicherheitsdatenblatt des Herstellers anfordern!).
- Aufgearbeitete Tonerkartuschen sollten der Norm DIN 33 870 entsprechen.
- Beim Nachfüllen von Tonerpulver oder Flüssigtoner ist die Benutzung von Einweg- oder Haushaltshandschuhen sinnvoll (nicht nötig bei Kartuschenwechsel).
- Ein Verschütten des Toners ist zu vermeiden. Falls dies dennoch passiert ist, sollten die Hinweise des Sicherheitsdatenblattes berücksichtigt werden. Bei Trockentonern reicht es in der Regel aus, das Pulver mit einem feuchten Tuch aufzunehmen.
- Tonerbeschmutzte Hautpartien können mit kaltem Wasser und Seife gereinigt werden (unter heißem Wasser werden viele Tonerpulver klebrig!). Keine Lösungsmittel verwenden.
- Ist Toner in die Augen gelangt, sollten diese mindestens 10 Minuten lang mit Wasser gespült werden. Ggf. muss ein Arzt aufgesucht werden.
- Falls Toner in den Mund gelangt ist, hilft Ausspülen mit großen Mengen kalten Wassers. Bei Unwohlsein sollte kein Erbrechen angeregt, sondern ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.
- Mit Flüssigtoner benetzte Kleidung muss ausgezogen werden. Benetzte Hautpartien sollten anschließend mit Wasser gespült werden. Die Vorratsbehälter für Toner sollten in einem abschließbaren Schrank gelagert werden.
- Auf eine ordnungsgemäße Entsorgung von Tonerabfällen und -resten ist zu achten.
Hinweise
Weitere Hinweise können der Broschüre DGUV Information 215-499 (GUV-I 820) „Laserdrucker – sicher betreiben“ und der Empfehlung des Institutes für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Hilfestellung zum Umgang mit Laser-Arbeitsplatzdruckern“, Ausgabe 10/2008 entnommen werden.
Quellen:
DGUV Information 215-499 (GUV-I 820) „Laserdrucker – sicher betreiben“
"Gesundheitsgefährdung durch Toner" Bundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme 017/2005 vom 02.03.2005, 25.01.2007, 014/2008 vom 31.03.2008,
"Erkrankungen durch Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten", U. Ewers, D. Nowak, in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, 66 (2005) Nr. 5 203 ff
"Kopiergeräte und Drucker im Büro", Empfehlung für Beschaffung und Aufstellung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
„Hilfestellung zum Umgang mit Laser-Arbeitsplatzdruckern“, Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden, BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sankt Augustin, Ausgabe 10/2008
Weiterführende Literatur:
„Untersuchung der Emissionen eines Laserdruckers in der Prüfkammer und am Arbeitsplatz“, B. Varnskühler, U. E. A. Fitschen, H. Georg, A. Goebel, M. Wesselmann, Gefahrstoffe – Reinhaltung d. Luft, Nr. 6 (2014) S. 245 ff.