Bühnentechnik / veranstaltungstechnische Arbeitsmittel

Die moderne Veranstaltungswelt ist zunehmend effekt- und erlebnisorientiert. Die Zuschauer haben entsprechend hohe Erwartungen an Aufführungen und Shows; eine ausgefeilte Technik wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Alle Beteiligten, ob Zuschauer oder Mitarbeiter, vertrauen darauf, dass alles zuverlässig und sicher funktioniert und niemand zu Schaden kommt. Die nachfolgenden Beiträge beschäftigen sich mit unterschiedlichen Facetten für den sicheren Betrieb der Bühnentechnik und veranstaltungstechnischer Arbeitsmittel.

Die Verantwortung des Auftraggebers bei der Vergabe von Prüfaufträgen für veranstaltungstechnische Arbeitsmittel wird in folgendem Beitrag ausführlich beschrieben.
Verantwortung des Aufraggebers für Arbeitsmittelprüfung

Die Rahmenbedingungen, die der Sachverständige bei Aufnahme, Erbringung und Dokumentation seiner Tätigkeit berücksichtigen muss werden in folgendem Beitrag erläutert. Die enthaltenen Informationen bieten auch dem Auftraggeber eine Hilfestellung bei der Auswahl der Sachverständigen und Bewertung der erbrachten Leistung.
Ermächtigte Sachverständige

Besonderheiten von baurechtlichen Prüfungen technischer Einrichtungen und Anlagen im Vergleich zu arbeitsschutzrechtlichen Prüfungen in Veranstaltungsstätten mit dem Ziel Doppelprüfungen zu vermeiden, thematisiert der folgende Beitrag.
Prüfpflichten nach VStättV und LBO

Um sicher auf der Bühne arbeiten zu können, müssen maschinentechnische Anlagen und Arbeitsmittel besondere Anforderungen erfüllen. Die Aktualisierung des DGUV-Grundsatzes 315–390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik“
ist Inhalt des folgenden Beitrags, der in Heft 5/22 der Bühnentechnischen Rundschau (BTR) erschienen ist.
Der neue DGUV-Grundsatz 315–390

Ansprechpersonen

Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold und Münster

Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln