Bühnentechnik / veranstaltungstechnische Arbeitsmittel
Die Verantwortung des Auftraggebers bei der Vergabe von Prüfaufträgen für veranstaltungstechnische Arbeitsmittel wird in nachfolgendem Artikel ausführlich beschrieben.
Verantwortung des Aufraggebers für Arbeitsmittelprüfung
In einem weiteren Beitrag werden Rahmenbedingungen beschrieben, die der Sachverständige bei Aufnahme, Erbringung und Dokumentation seiner Tätigkeit berücksichtigen muss. Die enthaltenen Informationen bieten auch dem Auftraggeber eine Hilfestellung bei der Auswahl der Sachverständigen und Bewertung der erbrachten Leistung.
Ermächtigte Sachverständige
Den Abschluss bildet ein Aufsatz der die Besonderheiten von baurechtlichen Prüfungen technischer Einrichtungen und Anlagen im Vergleich zu arbeitsschutzrechtlichen Prüfungen in Veranstaltungsstätten thematisiert, mit dem Ziel Doppelprüfungen zu vermeiden.
Prüfpflichten nach VStättV und LBO
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Wolfgang Heuer
Tel. 05241 90900-20
Mobil: 0151 14828871
w.heuer@unfallkasse-nrw.de