Sichere Veranstaltungen
Vereinshäuser dienen nicht nur als Versammlungsräume, sondern häufig auch als Kulturstätten mit vielfältigem Programm. Werden sie für öffentliche Veranstaltungen genutzt oder zur Verfügung gestellt, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um für alle Beteiligten auf, vor und hinter der Bühne das erforderliche Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Der nachfolgende Artikel aus dem Fachblatt „DGUV faktor arbeitsschutz“, Ausgabe 4/2017, beschreibt die zu erfüllenden Aufgaben und gesetzlichen Pflichten für den sicheren Betrieb von Veranstaltungsstätten bei Fremd- und Eigennutzung.
Ansprechpersonen
Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold und Münster
Wolfgang Heuer
Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln
Rainer Rottmann