Gefahrstoffe in Kultureinrichtungen

In Theaterwerkstätten werden zahlreiche Gefahrstoffe eingesetzt oder erzeugt, z. B. Lösungsmittel, Klebstoffe, Holzstäube, Schweißrauche. Diese können zu einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten führen.

Als Hilfe für die verantwortliche Leitung der Kultureinrichtung oder eine von ihr beauftragte Führungskraft, z. B. Werkstattleitung, Abteilungsleitung oder ggf. vorhandene fachkundige Personen für Gefahrstoffe (Gefahrstoffbeauftragte), hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in einer 10 Schritte umfassenden Arbeitshilfe die wesentlichen Anforderungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Kulturbetrieben zusammengestellt. Von der Ermittlung der Gefahrstoffe und Gefährdungen, über die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen bis hin zu besonderen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen werden in der Arbeitshilfe die wesentlichen Vorschriften des Gefahrstoffrechtes zur Anwendung in den Kulturbetrieben beschrieben.

Zehn Schritte für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Kultureinrichtungen

Ansprechpersonen

Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold und Münster

Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln