Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2015 enthält eine Vielzahl grundlegender Festlegungen und Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für das Theater und die gesamte Veranstaltungsbranche.

Die wichtigsten Neuerungen hinsichtlich der Ziele, Inhalte und Instrumente der neuen Betriebssicherheitsverordnung werden in nachfolgendem Artikel aus der Bühnentechnischen Rundschau (BTR) Heft 1/2016 vorgestellt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Teil 1

Rechtliche Aspekte der Betriebssicherheitsverordnung und ihre Konsequenzen für die Struktur der öffentlichen Kultureinrichtungen, um diese einzuhalten (Compliance) und Regelverstöße zu vermeiden werden in nachfolgendem Artikel aus der Bühnentechnischen Rundschau (BTR) Heft 2/2016 vorgestellt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Teil 2

Der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommt in der neuen Betriebssicherheitsverordnung eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist Voraussetzung für die Einführung neuer Arbeitsmittel. Fehlt sie, kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten werden in nachfolgendem Artikel aus der Bühnentechnischen Rundschau (BTR) Heft 3/2016 vorgestellt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Teil 3

Ansprechpersonen

Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold und Münster

Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln