Hinweise für Mitgliedsunternehmen

Im betrieblichen Bereich ist der Unternehmer verpflichtet, für eine ausreichende Zahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern zu sorgen, damit Verletzte die notwendige Erste Hilfe erhalten. Wie viele Ersthelfer es sein müssen, hängt von der Art und Struktur der Betriebsstätte ab und ist durch entsprechende Rechtsvorschriften festgelegt (§ 26 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Die Unfallkasse NRW trägt die Kosten der Ersten Hilfe gemäß der zwischen den Unfallversicherungsträgern und der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe beschlossenen und ab 01.04.2015 gültigen Revision der Ersten Hilfe.

Weitere Informationen und Vorschriften finden Sie auf den Internetseiten des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe.