Informationen für Ausbildungsorganisationen

Das Ermächtigungsverfahren und die Qualitätssicherung erfolgt im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe, die bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet ist.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Ermächtigungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Erste Hilfe.

Die Abrechnung erfolgt durch ein Gutscheinverfahren. Die Gutscheine werden von den Mit-gliedern der Unfallkasse NRW rechtzeitig ca. vier Wochen vor Kursbeginn beantragt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten von der Unfallkasse NRW übernommen werden.

Die Abrechnung mit der Unfallkasse NRW ist nur mit vorliegenden gültigen Original-Gutscheinen möglich.

  • Lassen Sie sich die von den Teilnehmenden vollständig ausgefüllten Original-Gutscheine zu Beginn des Kurses aushändigen.
  • Ergänzen Sie auf den Gutscheinen die vom Lehrgangsveranstalter (unterer Abschnitt) vorzunehmenden Angaben. Es können nur vollständig ausgefüllte Original-Gutscheine zur Abrechnung eingereicht werden. Kopien oder Rechnungen ohne anhängige Original-Gutscheine werden durch die Unfallkasse NRW nicht anerkannt und urschriftlich zurückgesandt.
  • Jede Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung muss innerhalb von vier Wochen vollständig abgeschlossen sein. Eine Kursdurchführung über den Jahreswechsel hinaus ist aus haushaltstechnischen Gründen nicht möglich.
  • Eine Kostenerstattung kann nur in Höhe der von uns zuvor genehmigten Teilnehmerzahl erfolgen.
  • Die Teilnehmerzahl pro Erste Hilfe-Aus- oder Fortbildung darf 20 Personen auch mit einem Ausbildungshelfer nicht überschreiten. Kurse mit Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl werden nicht erstattet.
  • Die Gutscheine müssen acht Wochen nach Lehrgangsende zur Abrechnung eingereicht werden. Spätester Abrechnungstermin ist der 31.01. des Folgejahres.

Die aktuellen Pauschgebühren entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Fachbereichs Erste-Hilfe.