Beleuchtung mit Tageslichtlampen

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Wenn aber, z. B. der Tageszeit wegen, kein oder kein ausreichendes Tageslicht den Arbeitsplatz beleuchtet, kann es sinnvoll sein, zur Beleuchtung von Büros Licht mit hohem Blaulichtanteil und/oder hoher Beleuchtungsstärke von Blaulicht einzusetzen. Die Studienlage bezüglich der Wirkung von tagsüber eingesetzter künstlicher Beleuchtung mit hohem Blaulichtanteil ist derzeit uneinheitlich. Einige Studien zeigen einen konzentrationsfördernden, aktivierenden und zufriedenheitssteigernden Effekt von Blaulicht, andere nicht.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt Hintergrundinformationen zum Thema „Beleuchtung von Büros“  und beschreibt, wie ein Arbeitsplatz beleuchtet sein sollte.