Sonnenschutzmittel und –kleidung

Im späten Frühjahr und im Sommer freuen sich viele auf die Sonne und die Möglichkeit, endlich ohne lange Kleidung arbeiten zu können. Doch Vorsicht, natürliche Sonnenstrahlen können nicht nur die elastischen Eigenschaften der Haut dauerhaft zerstören, sondern auch Hautkrebs verursachen.

Die nachfolgende Zusammenstellung beschreibt den Zusammenhang von aufgetragener Sonnenschutzmittelmenge und dem sich daraus ergebenden Lichtschutzfaktor sowie die Sonnenschutzwirkung von Kleidung.

Seit dem 18.07.2019 muss der Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge (Zitat aus der ArbMedVV) „bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ anbieten. „Der Arbeitgeber hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird.“

Weitere Informationen zum Sonnenschutz finden Sie auch hier.