Weitere Arbeitshilfen

In vielen Betriebsanweisungen sind die Hinweise zu Störungen und zur Ersten Hilfe nur unzulänglich behandelt. Deshalb stellen wir ihnen eine Betriebsanweisung vor, die übergeordnet für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abfallsammlung steht.

Es versteht sich von selbst, dass solch eine Betriebsanweisung ständiger Bestandteil der regelmäßigen Unterweisungen ist. Betriebsanweisung

In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO), den Entsorgungsbetrieben Essen (EBE) und Remondis, stellt die Unfallkasse NRW eine Betriebsanweisung für die Abfallsammlung mit Frontlader/Überkopflader-Fahrzeugen vor.

In der Betriebsanweisung sind nur die speziellen Hinweise für diesen besonderen Fahrzeugtyp aufgeführt.

Besonderer Hinweis:

  • Beim Aufenthalt auf dem Fahrzeugdach bestehen Absturzgefahren. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen, die ein Abstürzen verhindern, darf sich niemand auf dem Fahrzeugdach aufhalten.
  • Die Unfallkasse NRW schließt sich den Erfahrungen der unterstützenden Betriebe an und hat in der Betriebsanweisung aufgenommen, dass auf das Fahrzeugdach nicht  aufgestiegen werden darf. Mögliche Störungen, wie das Entfernen von Abfällen, können von der Leiter aus beseitigt werden.
  • Als weiteres Hilfsmittel ist in der Betriebsanweisung eine Teleskopstange aufgeführt, mit der Abfälle, die vor der Befüllöffnung auf das Führerhaus gefallen sind, beseitigt werden können.
    Betriebsanweisung

Mit der Sensibilisierungshilfe "Automatische Schüttungen" reagiert die Unfallkasse NRW auf die schweren Unfälle, die sich in der jüngeren Vergangenheit beim Verladen von Abfällen an automatischen Schüttungen ereigneten.

Beim gleichzeitigen Positionieren von zwei Abfallbehältern wurden Kleidungsstücke vom Griff eines Abfallbehälters erfasst und die Beschäftigten wurden mit in die Höhe gerissen. In einem Fall wurde der Beschäftigte „selbst verladen“, stürzte über den angehobenen Abfallbehälter in die Ladewanne und wurde durch die Pressplatte schwer verletzt.

Unfallursächlich war bei allen Unfällen das gleichzeitige Positionieren von zwei Abfallbehältern an den Schüttungen. Durch die Automatik wurde die Hubbewegung einer Schüttungsseite schon aktiviert, als auf der anderen Seite noch mit dem Abfallbehälter „hantiert“ wurde. Weil beide Abfallbehälter jeweils mit einer Hand unkonzentriert positioniert wurden, befand sich der Oberköper zwangsläufig zu nah am Griff des Abfallbehälters.

In anderen Fällen wurden Beschäftigte durch die Abwärtsbewegung der arbeitenden benachbarten Schüttungen getroffen.

Unfallursächlich war, dass die Beschäftigten seitlich neben den Abfallbehältern standen, als sie den Abfallbehälter an der Schüttung positionieren wollten.

Sensibilisierungshilfe