Informationen zur UV-Jahresmeldung ab 2017

Seit dem Jahr 2016 wird das Meldeverfahren hinsichtlich der Unfallversicherung (UV) modernisiert.

Die Arbeitgeber müssen bereits seit dem 01.01.2016 in ihrer Meldung keine Werte mehr für die Unfallversicherung angeben. Dafür gibt es eine „besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung“ (UV-Jahresmeldung).

Bis zum 16.02. des Folgejahres hat jeder Arbeitgeber für jeden in einem Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer, eine Meldung an die Einzugsstellen zu erstatten. Diese arbeitnehmerbezogene UV-Jahresmeldung ersetzt den zum 31.12.2015 entfallenden Datenbaustein Unfallversicherung, den die Arbeitgeber seit 2009 mit ihren Entgeltmeldungen an die Einzugsstellen nach der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung (DEÜV) erstattet haben.

Die in der UV-Jahresmeldung enthaltenen Angaben sind ausschließlich für den Prüfdienst der Rentenversicherung bestimmt. Die Unfallkasse NRW erhebt ihre Beiträge nach der Zahl vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden, so dass die Prüfung bei den Arbeitgebern nicht auf die Rentenversicherung übergegangen ist. Die Meldungen für die einzelnen Arbeitnehmer werden daher wie bisher mit dem UV-Grund A09 versehen.

Betriebsnummer des UV-Trägers: 34239086

Gefahrtarifstelle: (wird durch den Stammdatenabruf automatisch hinterlegt)

Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle: 34239086

Ihre Mitgliedsnummer und die Gefahrtarifstelle finden Sie auf dem Beitragsbescheid.

Meldung im Rahmen des DEÜV-Verfahrens ab 1. Januar 2017 - Hilfestellungen

  • für Privathaushalte:
    Tel. 0211 9024 – 1450
  • für Kommunen, das Land oder Unternehmen im kommunalen oder Landesbereich:
    Tel. 0211 9024 – 1466

Falls bei der Dateneingabe und -pflege in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Servicestelle der Herstellungsfirma des von Ihnen genutzten Programms. Dort stehen kompetente Ansprechpersonen zur Verfügung. Entsprechende Services bieten auch die verschiedenen Dienste zur manuellen Erstellung und elektronischen Übermittlung von Meldungen (Ausfüllhilfe) – beispielsweise der Dienst „SV-Meldeportal“ unter Telefon (06104) 947 36 - 402 oder per Online-Support.

Weiterentwicklung zu einem einheitlichen Meldeverfahren

Mit dem 5. SGB IV Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung (DEÜV) integriert. Ab dem 01.01.2017 wird es zusätzlich eine weitere Meldung geben, die unmittelbar an die Unfallversicherung zu senden ist: der digitale Lohnnachweis. Dieser wird die bisherigen Entgeltnachweise bzw. die bisherige Beitragsmaßstabsmeldung an die UK NRW ersetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.