Digitaler Lohnnachweis

Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:

  • Mitgliedsnummer
  • Betriebsnummer der Unfallkasse NRW (BBNRUV)
  • bezogen auf die Gefahrtarifstelle (Umlagegruppe):
    • Geleistete Arbeitsstunden
    • Anzahl der Arbeitnehmer


Zusätzlich werden über das Entgeltabrechnungsprogramm technische Merkmale übertragen, die es der Unfallkasse NRW ermöglichen, die meldende/abrechnende Stellen zu erkennen.
Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten erforderlich. Die Unfallkasse NRW erwartet dann für jeden Abruf Teillohnnachweise und fasst diese in einem Beitragsbescheid zusammen.
Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzt die Unfallkasse NRW die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.

Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung die systemgeprüfte Ausfüllhilfe zu verwenden. In diesem Fall werden die Stammdaten in Verbindung mit der Abgabe des Lohnnachweises abgerufen. Das SV-Meldeportal gibt es in den Varianten standard und comfort.

Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher. Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss das Vorverfahren einmalig durchgeführt werden.

Für Privathaushalte sowie Unternehmen, deren Beschäftigte insgesamt beitragsfrei versichert sind, gibt es abweichende Regelungen. Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.

Einen Erklärfilm zur Nutzung des SV-Meldeportals finden Sie hier.

Weitere Informationen

Weitere und detailliertere Informationen zum digitalen Lohnnachweis und zum neuen UV-Meldeverfahren stehen in der Broschüre "Informationen und wichtige Termine zum UV-Meldeverfahren der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften".

Kontakt: Haben Sie dazu Fragen, erreichen Sie uns per Mail unter uv-meldeverfahren@unfallkasse-nrw.de oder telefonisch unter 0211-9024-1466.

Für Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder der Ausfüllhilfe sv.net wenden Sie sich bitte an Ihre/n Programmanbieter/in.