Datenabgleich wird notwendig – der Stammdatendienst

Grafik Lohnnachweis Digital

Bevor der erste digitale Lohnnachweis ausgefüllt wird, müssen alle Unternehmer in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen sogenannten Stammdatenabgleich durchführen. Das ist der erste Schritt zum neuen digitalen Lohnnachweis. Mithilfe des Stammdaten-dienstes führt der Unternehmer einen automatisierten Abgleich mit der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) errichteten Stammdatendatei durch. Die darin gespeicherten Unternehmensdaten enthalten insbesondere auch die für die Meldezeiträume gültigen Veranlagungsdaten (Beitragsgruppen). Hierdurch wird sichergestellt, dass in den beim Unternehmen geführten Entgeltabrechnungsdaten nur richtige UV-Stammdaten gespeichert sind und Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und zutreffenden Bemessungsgrundlagen übermittelt werden. Der Abruf basiert auf dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird; er muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Diese Möglichkeit besteht ab 1. Dezember 2016.

Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich: 

  • Betriebsnummer der Unfallkasse NRW (BBNRUV)
  • Mitgliedsnummer der Mitgliedsunternehmens
  • PIN

Die entsprechenden Zugangsdaten wurden wir allen beitragspflichtigen Mitgliedern im November 2016 schriftlich mitgeteilt. Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten an dieser weitergeleitet werden.

Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst pro Beitragsjahr wird die meldende Stelle registriert. Die Unfallkasse NRW erwartet von dieser Stelle einen digitalen Lohnnachweis für das abgefragte Beitragsjahr.

Wichtiger Hinweis

Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher. Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss das Vorverfahren einmalig durchgeführt werden.
Für Privathaushalte sowie Unternehmen, deren Beschäftigte insgesamt beitragsfrei versichert sind, gibt es abweichende Regelungen. Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.

Noch Fragen?

Unsere Mitarbeitenden im Bereich Mitglieder und Beitrag stehen Ihnen für Fragen zum neuen Meldeverfahren zur Verfügung: