Neue DGUV Information „LaborStart | Sicherheit und Gesundheit im chemischen Praktikum“

[23.10.2023] In Zusammenarbeit mit den Sachgebieten Gefahrstoffe und Hochschulen, Forschungseinrichtungen hat die BG RCI in Ergänzung zur DGUV Information 202-026 „Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum“ die DGUV Information „LaborStart | Sicherheit und Gesundheit im chemischen Praktikum“ erarbeitet.

Ziel dieser DGUV Information ist es, den Studierenden das Grundwissen für Tätigkeiten im chemischen Praktikum zu vermitteln und sie für einen bewussten Umgang mit gefährlichen Stoffen zu sensibilisieren. Außerdem soll die vorliegende DGUV Information über das Gefahrstoffrecht informieren.

In den Kapiteln

  • Praktikumsbeginn
  • Hinweise zum Praktischen Arbeiten
  • Tätigkeiten mit Chemikalien
  • Brand- und Explosionsgefahren und
  • Toxikologie

wird den Studierenden in mehreren Unterkapiteln das Grundwissen für Tätigkeiten im chemischen Praktikum vermittelt. Über zusätzliche Verlinkungen kann das erworbene Grundwissen zudem weiter vertieft werden.

Die DGUV Information LaborStart kann hier heruntergeladen werden.

Fachbereich AKTUELL „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe“

[12.09.2023] Die Fachbereich AKTUELL „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe“ gibt eine Orientierungshilfe dazu, wie die Forderungen der REACH-Verordnung nach Schulungen der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit diisocyanathaltigen Produkten umgesetzt werden können. Die Durchsetzung von REACH-Beschränkungen obliegt in Deutschland den zuständigen Überwachungsbehörden (z. B. Marktaufsicht, Umweltbehörden oder staatliche Ämter für Arbeitsschutz) der Bundesländer.

Die REACH-Verordnung1 (EG) Nr. 1907/2006 vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit. Sie beinhaltet verschiedene Regulierungsinstrumente für Stoffe, die entweder besonders besorgniserregend sind oder bei der Verwendung ein unangemessenes Risiko für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt beinhalten. Eines dieser Regulierungsinstrumente ist das Beschränkungsverfahren, bei dem das Risiko, welches von der Verwendung eines Stoffes oder einer Stoffgruppe ausgeht, im Vordergrund steht. Verwendungen, bei denen die Höhe des Risikos nicht akzeptabel ist, werden verboten oder auf Verwendungsbedingungen beschränkt.

Diisocyanate sind als Inhalationsallergene und Hautallergene in die Kategorie 1 eingestuft. Die Exposition gegenüber dieser Stoffgruppe kann zu schwerwiegenden Atemwegs- und Hauterkrankungen führen. Derzeit verfügbare Daten weisen zudem darauf hin, dass auch Hautkontakt eine Rolle bei der Entwicklung von Asthma spielen kann. Um den Gesundheitsschutz der diisocyanatexponierten Beschäftigten zu verbessern, hat die Bundesstelle für Chemikalien 2016 unter der Fachaufsicht des Umweltministeriums (BMUV) die Beschränkung eingereicht, mit dem Ziel, die Zahl der jährlich neu auftretenden Fälle an berufsbedingtem Asthma deutlich zu senken.

Die Aufnahme des Eintrags Nr. 74 in den Anhang XVII der REACH-Verordnung stellt kein generelles Verwendungsverbot für Diisocyanate dar. Industrielle und gewerbliche Verwender/innen
2 dürfen aber ab dem 24. August 2023 Stoffe oder Gemische mit einem Diisocyanatgehalt ≥ 0,1 Gew.-% nur noch dann verwenden, wenn sie zuvor erfolgreich eine risikobezogene Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Die in Deutschland grundsätzlich bestehende Verpflichtung der Arbeitgebenden zu einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung inkl. Betriebsanweisung und jährlicher mündlicher Unterweisung mit allgemeiner arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung der Beschäftigten nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV §§ 6 und 14) bleibt hiervon unberührt.

Erste Regel zum Mutterschutzgesetz veröffentlicht

[11.08.2023] Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat die erste Regel zum Mutterschutzgesetz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt. Die Regel wurde am 08.08.2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

In der Regel werden die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zum Thema mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung erläutert und weiter konkretisiert. So werden u.a. die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung (Stufe 1) und die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung (Stufe 2) näher erläutert. Auch auf die Themen anlassunabhängige Information und anlassbezogene Information sowie Dokumentation der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung sowie des Gesprächsangebots wird in der Regel eingegangen.

Die Regel kann hier abgerufen werden.

Neuerscheinung hochschulrelevanter DGUV Publikationen 2022

[16.12.2022] DieIm Jahr 2022 wurden mehrere DGUV Publikationen veröffentlicht, die hochschulrelevante Themen betreffen.

Die DGUV Fachbereich AKTUELL FBRCI-022 „Energie Einsparung in Laboratorien - Ökonomie, Ökologie und Arbeitsschutz“ beschreibt das Thema Energiesparen auch in Laboratorien als besonders relevant. Die Ökonomie, Ökologie und der Arbeitsschutz können durchaus unter-schiedliche Ziele verfolgen. Dadurch ist ein sorgfältiges Abwägen aller drei Aspekte beim Energiesparen im Labor notwendig. Dabei tragen alle Beteiligten Verantwortung, auch für die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Labor.

Die DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-093 „Anbringen von Prüfplaketten an Kranen“ beschreibt das Anbringen von Prüfplaketten an Kranen. Prüfplaketten können als Kennzeichnung für eine durchgeführte Prüfung geklebt werden. Werden Prüfplaketten geklebt, sind sie so zu gestalten, dass sie eindeutig und nachvollziehbar sind.

Die DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-079 „Ausbauträger - Maßnahmen für den sicheren Betrieb von Hebezeugen und Fahrwerken“ beschreibt die Prüfung mit Ausbauträgern. Ausbauträger sind fest montierte Kranbahnen, in denen permanent oder temporär Hebezeuge eingehängt sind. Diese werden bei seltenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten benutzt. Die Träger werden einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, sowie wiederkehrenden Prüfungen unterzogen.

Die DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-030 „Borsäure/Borhaltige KSS“ setzt sich mit der Problematik Borsäure und borhaltige Kühlschmierstoffe auseinander. Borsäure und/oder borhaltige Verbindungen werden unter anderem zur Biostabilisierung, als pH-Puffer und zum Korrosionsschutz in Kühlschmierstoffen (KSS) eingesetzt. Mit dem Inkrafttreten der 17. ATP der CLP-Verordnung sind auch Borsäure und einige borhaltige Verbindungen von Anpassungen betroffen. Die bis dahin geltenden höheren Konzentrations-grenzen von 3,1 bis 8,3 % für die Einstufung und Kennzeichnung entfallen. Wie für alle anderen als reproduktionstoxisch eingestuften Stoffe muss dann ab einem Gehalt von 0,3 % gekennzeichnet werden. Die Neu-Einstufung und Kennzeichnung hat enormen Einfluss auf die Herstellung und Verwendung von KSS auf Basis von Borsäure und borhaltigen Verbindungen. Mit dieser Schrift wird vermittelt, welche Einstufungen und Kennzeichnungen zukünftig zutreffend und welche Schutzmaßnahmen umzusetzen sind.

Der DGUV Grundsatz 309-010 „Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-verordnung“ ist Maßstab für die Auswahl, die Ausbildung und die Beauftragung von Personen zur Durchführung von Lärmmessungen und Gefährdungsbeurteilungen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Die DGUV Information 213-033 „Gefahrstoffe in Werkstätten“ beschreibt Gefahrstoffe, die bei typischen Arbeiten in Werkstätten verwendet werden oder entstehen sowie die Gesundheitsgefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Zudem stellt sie passende Schutzmaßnahmen dar, die sich in der Praxis bewährt haben. Die DGUV Information ist in einen allgemeinen Teil und einen fachspezifischen Teil gegliedert. Während sich die Inhalte des allgemeinen Teils auf alle Arbeitsbereiche beziehen, in denen Gefahrstoffe auftreten, werden im fachspezifischen Teil die Bereiche Holz-, Kunststoff- und Metallbearbeitung sowie Additive Verfahren („3D-Druck“) nochmals eingehender behandelt. Im Vergleich zur Ausgabe aus dem Jahr 2012 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Vollständige Anpassung der Inhalte an GHS
  • Die Themen Mutterschutz und Jugendschutz werden ausführlicher behandelt
  • Neues Kapitel zum Thema 3D-Druck
  • Inhaltliche Anpassungen aufgrund der Änderungen in relevanten DGUV-Regelwerkspublikationen
  • Neue Muster-Betriebsanweisungen

Die DGUV Information 213-114 „Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern“ besteht aus einer Checkliste, mit deren Hilfe Manipulationspotenziale in Bezug auf Schutzeinrichtungen von Maschinen erkannt werden können. Die Checkliste besteht aus den folgenden Elementen:

  • Beschaffung der Maschine
  • Eignung der Maschine
  • Eignung der Schutzeinrichtungen
  • Mitarbeiterführung und Schulung

Die DGUV Information 201-028 „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ beschreibt Gefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung, also der Entfernung schimmelpilzbefallener Materialien inkl. Probenahme, Trocknung und Reinigung, sowie dazu passende Schutzmaßnahmen. Folgende Themen werden dabei betrachtet:

  • Ablauf einer Schimmelpilzsanierung
  • Aufgaben der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
  • Sofortmaßnahmen vor Beginn der Sanierung
  • Anforderungen der Biostoffverordnung
  • Wirkungen von Biostoffen auf die Gesundheit
  • Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge

Die DGUV Information 215-540 „Klima in Industriehallen“ widmet sich den speziellen Ursachen und Rahmenbedingungen von einem gesundheitlich zuträglichen Klima und einer guten Luftqualität in Industriehallen. Sie bietet Antworten und Hilfestellungen zu Fragen z. B. zur richtigen Raumtemperatur, zur Rolle von Lüftungs- und Klimaanlagen, zur Häufigkeit und Effektivität der Lüftung, zur Beseitigung von Gerüchen, zu Stoff- und Wärmelasten und auch zum Infektionsschutz. Dabei liegt der Fokus vorrangig auf der Erreichung der Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung und ihrer Technischen Regeln. Mit der vorliegenden Aktualisierung vom September 2022 wurde diese DGUV Information in Kapitel 3 auf die Änderung der ASR A3.5 angepasst.

Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Gefährdung durch Absturz unterschätzt. Daher ist vor der Verwendung einer tragbaren Leiter, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Leiter für jede Tätigkeit zu prüfen und zu bewerten. Als Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung wird in vielen Fällen eine erhöhte Gefährdung durch Absturz festzustellen sein. In diesen Fällen ist für die vorgesehene Tätigkeit die Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels, z.B. einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüstes zwingend angezeigt.

Die DGUV Information 213-093 „Sichere Biotechnologie – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Zellkulturen“ zeigt Gefährdungen auf und gibt Empfehlungen für den Umgang mit humanen, tierischen und pflanzlichen Zellkulturen im Laboratorium oder in der Produktion. Die enthaltene Einstufungsliste wurde mit dem „Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe“ (ABAS) abgestimmt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ unter Anwendung des Kooperationsmodells in sein Technisches Regelwerk übernommen. Sie wurde als Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 464 „Einstufung von Parasiten in Risikogruppen“ veröffentlicht.

Der DGUV Grundsatz 315-411 „Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderung an Produkte“ definiert Anforderungen an Einrichtungsgegenstände für Arbeitsplätze im Büro, an Telearbeitsplätze und für mobiles Arbeiten im Homeoffice. Er gibt neben Hinweisen zu Ergonomie und Arbeitssicherheit auch Hilfestellungen bei der Beurteilung der Funktionalität, Flexibilität und Langlebigkeit von Möbeln.

Der DGUV Grundsatz 315-412 „Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderungen an Beratende für Büro- und Objekteinrichtung“ bietet eine Orientierungshilfe für alle, die sich mit der Konzeption, Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für Bürotätigkeiten beschäftigen.

Die DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen" gibt Hinweise und Tipps, wie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln (ASR) umgesetzt werden können. Auch störende Blendung und erhöhte Wärmeeinträge am Arbeitsplatz werden thematisiert und mit Beispielen zur Vermeidung oder Begrenzung konkretisiert. Gegenüber der Fassung vom Februar 2009 mit dem Titel "Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund" wurde diese DGUV Information dem fortgeschrittenen Wissensstand angepasst.

Die DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ dient dazu, Muskel-Skelett-Belastungen zu erkennen, zu beurteilen und – falls erforderlich – Maßnahmen einzuleiten. Vor dem Hintergrund längerer Lebensarbeitszeiten gibt diese Schrift Anregungen und Hilfen, um die körperlichen Belastungen zu reduzieren, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und damit auch den Erfolg der Betriebe langfristig zu sichern.

Die DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“ erläutert, wie die jeweiligen Bedingungen in Arbeitsräumen durch unterschiedliche Sonnenschutzvorrichtungen berücksichtigt werden können und unterstützt bei der Auswahl von Sonnenschutzvorrichtungen für Räume mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Unter anderem bietet sie beispielhafte Vorschläge, welche Vorrichtungen für bestimmte Gebäude und Bedingungen einen guten Sonnenschutz bieten.

Betriebe, die Hochvoltspeicher herstellen, weiterverarbeiten und mit ihnen umgehen, stehen aufgrund des Anstiegs der Elektromobilität vor neuen Herausforderungen und potenziellen Gefährdungen – und zwar bei allen Prozessschritten, die für den Umgang mit und die Reparatur von Hochvoltspeichern erforderlich sind, sowie bei Lagerung, Transport und Unfallereignissen. Die DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-123 „Herstellung von Hochvoltspeichern“ ist eine Handlungshilfe für Unternehmende und Versicherte zur Erstellung der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Die Thematik Umgang mit Hochvoltspeichern wird in der DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-122 „Umgang mit Hochvoltspeichern“ behandelt.

Die Freiheit von Forschung und Lehre ermöglicht ein vielseitiges und dynamisches Hochschulleben. Die Hochschulleitung ist verantwortlich dafür, einen Rahmen in Form einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation vorzugeben, um Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden zu gewährleisten. Ob Professorinnen und Professoren, Labor- und Werkstattleitende oder Führungskräfte an Lehrstühlen und in der Verwaltung – sie können im Rahmen der Vorgaben den Hochschulalltag in ihrem Einflussbereich weitgehend selbst gestalten. Die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten müssen dabei aber stets mitgedacht und gewährleistet werden. Die DGUV Regel 102-603 „Branche Hochschule“ unterstützt alle Verantwortlichen dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Der IFA Report 4/2022 „Bewertung der Wirksamkeit konstruktiver und technischer Maßnahmen zur Risikominderung mechanischer Gefährdungen an energetisch höhenverstellbaren Liegen“ stellt ein Verfahren vor,  mit dem die Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme gegen das Risiko einer Einklemmung zwischen Liegenteilen bewertet werden kann. Zusätzlich werden Faktoren diskutiert, die die Wirksamkeit einer Maßnahme gegebenenfalls mindern. Eine detaillierte Vorgehensbeschreibung für die Durchführung des Verfahrens sowie eine Reihe von Bewertungsbeispielen erleichtern die Anwendung.

Die DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung - Handhabung und sicheres Arbeiten“ erläutert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die in Schreinerei-/Tischlereibetrieben und in der Möbelfertigung üblicherweise verwendet werden oder auftreten können oder denen Beschäftigte bei Sanierungsarbeiten ausgesetzt sind. Es werden Maßnahmen beschrieben, die in der Holzbe- und -verarbeitung wirksam und üblich sind und die sich in der Praxis bewährt haben.

Die erste, im Januar 2021 veröffentlichte Version des Check-up Homeoffice wurde evaluiert und entsprechend den Ergebnissen geringfügig angepasst. Der Check-up Homeoffice ist weiterhin als CHECK-UP Homeoffice – Kurzversion und als CHECK-UP Homeoffice – Langversion. Während die Kurzform die Empfehlungen auf einen Blick präsentiert, beinhaltet die Langversion Erläuterungen und weiterführende Links. Zusätzlich sind jetzt auch die englischsprachigen Versionen Work from home CHECKLIST - short version und Work from home CHECKLIST- long version verfügbar.

Checkliste – Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern (DGUV Information 213-114 / Stand November 2022)

[02.12.2022] Die DGUV Information 213-114 „Checkliste – Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern“ steht ab sofort in der Publikations-datenbank der DGUV zur Verfügung.

Kommt es bei der Bedienung einer Maschine zu einem Unfall, so spielen manipulierte Schutzeinrichtungen häufig eine Rolle. Arbeitsschutzexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass dies jeden vierten Arbeitsunfall an Maschinen betrifft. Oft gehen solche Unfälle mit einer besonderen Verletzungsschwere einher. Das Risiko manipulierter Schutzeinrichtungen ist daher nicht zu unterschätzen. Menschliches Fehlverhalten spielt eine große Rolle beim Manipulieren von Schutzeinrichtungen. Doch nur selten ist die Frage der Schuldzuweisung bei der Ursachenermittlung sinnvoll.

Zu einer Manipulation kommt es in der Regel meist erst dann, wenn die Schutzeinrichtung als solche oder die Art und Häufigkeit ihrer Betätigung den Betrieb der Maschine beeinträchtigen. Dies kann vielfältige und komplexe Ursachen haben. Auch die Unternehmenskultur hat hierauf einen Einfluss.

Wenn Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen einen hohen Stellenwert haben, wird bei der Planung und Nutzung von Maschinen das Schutzkonzept von Anfang an mitbedacht. So können technische Lösungen entstehen, die für jeden Arbeitsschritt den sicheren Betrieb der Maschine zulassen, ohne dass die verwendeten Schutzeinrichtungen die Arbeit an der Maschine behindern. Die Auseinandersetzung mit den Fragen dieser Checkliste kann Ihnen helfen, mögliche Anreize und Ursachen für Manipulation zu erkennen – wenn eine Frage mit Nein beantwortet werden muss – und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.  

Die Checkliste besteht aus folgenden Elementen:

  • Beschaffung der Maschine
  • Eignung der Maschine
  • Eignung der Schutzeinrichtungen
  • Mitarbeiterführung und Schulung

Am Ende der Praxishilfe finden Sie eine Tabelle. Dort können Sie alle zu erledigenden Maßnahmen protokollieren.

 

Gegen Unfälle versichert – im Praktikum und Ferienjob

[30.06.2022] Der Flyer „Gegen Unfälle versichert – im Praktikum und Ferienjob“ ist fertig und steht ab sofort in der Publikationsdatenbank der DGUV zur Verfügung.

Praktika und Ferienjobs bieten jungen Menschen viele Vorteile. Sie sammeln Berufserfahrung, bessern ihr Taschengeld auf und machen ihren Lebenslauf attraktiver. Auch für die Berufswahl kann ein Praktikum oder ein Ferienjob wegweisend sein. Kein Wunder also, dass der frühe Einblick in das Arbeitsleben bei Schülerinnen und Schülern sowie bei Studierenden sehr beliebt ist. Auch die Unternehmen profitieren davon. Sie lernen neue potenzielle Mitarbeitende kennen.
Leider haben aber gerade Berufsanfänger und -anfängerinnen häufig Arbeitsunfälle. Abgesichert sind sie für solche Fälle durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Das Informationsblatt richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Ferienjobber und Praktikanten (auch studentische Betriebspraktika im Rahmen des Studiums) beschäftigen sowie Studierende in ihrem Unternehmen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Doktorarbeiten) anfertigen lassen.

Ein Flyer kann natürlich nicht alle denkbaren Fallkonstellationen abdecken und muss zudem auf alle Unfallversicherungsträger passen. Insofern werden die wichtigsten Fragen beantwortet und Hinweise auf Regelungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers gegeben.

 

Epoxidharze

[21.01.2022]Epoxidharze sind einer der häufigsten Auslöser berufsbedingter allergischer Hauterkrankungen. Sie finden in den verschiedensten Bereichen Anwendung und sind vielfältig einsetzbar.

Der Arbeitskreis „Epoxidharze“ der DGUV hat für den sicheren Umgang mit Epoxidharzen eine Handlungshilfe auf den Weg gebracht. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der DGUV www.dguv.de/epoxidharze.

Neuerscheinung hochschulrelevanter DGUV Schriften

[16.12.2021] Im Jahr 2020/2021 wurden mehrere DGUV Schriften veröffentlicht, die hochschulrelevante Themen betreffen.

Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ ersetzt die bisherigen Vorschriften 25 und 26 „Kassen“ sowie die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“. Erstmals sind auch Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in den Geltungsbereich einbezogen.

Die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Die DGUV Regel 109-607 „Branche Metallbau“ bietet praxisgerechte, wirksame Lösungen für den Arbeitsschutz in Metallbaubetrieben als Konkretisierung und in Ergänzung staatlicher Rechtsvorschriften und Regeln. Neben grundsätzlichen Aspekten von betrieblicher Sicherheit und Gesundheit werden unter anderem branchenspezifische Arbeitsschutzlösungen z. B. bezgl. Verwenden von verschiedenen Werkzeugmaschinen und Pressen in Metallbetrieben, Erodieren, Schweißarbeiten, Schleifarbeiten, Lackierarbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen, innerbetrieblicher Transport und Arbeiten auf Baustellen gegeben.

In der DGUV Information 201-012 „Emissionsfreie Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien“ wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für sogenannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben. Damit sind solche Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern /m³ liegt.

In der DGUV Information 203-005 „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“ werden Kriterien genannt, nach denen die Auswahl elektrischer Betriebsmittel erfolgen kann. In Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen werden Anforderungen an die Betriebsmittel beschrieben, z. B. an die Robustheit der Anschlussleitungen und an den Schutz gegen die Einwirkung von Nässe und Staub. 

Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind - insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.

Die DGUV Information 209-022 „Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen“ vermittelt branchenbezogen die wichtigsten Grundlagen zum Thema Hauterkrankungen, Hautgefährdungen und hautgefährdende Arbeitsbedingungen. Sie unterstützt die Arbeitgeber bei der Ermittlung und Beurteilung von Hautgefährdungen an Holz- und Metallarbeitsplätzen. Neben der Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen wird auf Hintergründe zu persönlichen Schutzmaßnahmen, deren Auswahl und Bereitstellung eingegangen. 

Die DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“ wendet sich an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten.

Die DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung“ erläutert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die in Schreinerei-/Tischlereibetrieben und in der Möbelfertigung üblicherweise verwendet werden oder auftreten können oder denen Beschäftigte bei Sanierungsarbeiten ausgesetzt sind. Es werden Maßnahmen beschrieben, die in der Holzbe- und -verarbeitung wirksam und üblich sind und die sich in der Praxis bewährt haben.

Die DGUV Information 213-026 „Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum“ soll Studierenden Grundwissen für sicheres Arbeiten im chemischen Praktikum vermitteln und sie für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen sensibilisieren, damit sie sich und andere vor gesundheitlichen Gefährdungen bewahren und die Umwelt schützen können. Zugleich informiert diese DGUV Information über das aktuelle Gefahrstoffrecht.

Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ erklärt detailliert, wie ein Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.

Der DGUV Grundsatz 315-390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik“ gibt Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu erfüllen sind. Es werden die Qualifikationsanforderungen beschrieben, die mit der Durchführung von Prüfungen beauftragte Personen erfüllen müssen, sowie Festlegungen zur Auswahl von zur Prüfung befähigter Personen dargestellt.

 

Erste-Hilfe-Kurse in englischer Sprache

[17.06.2021] Die Unternehmen haben für die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe zu sorgen.  Für Hochschulen bedeutet dies, dass bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten eine Ersthelferin/ein Ersthelfer und bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) als Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen  (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Durch den hohen Anteil an internationalen Hochschulakteuren besteht neben dem Bedarf an Erste-Hilfe-Kursen in deutscher Sprache, auch ein Bedarf an englischsprachigen Kursen.

Die Unfallkasse NRW übernimmt die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildungskosten auch für Erste-Hilfe-Kurse auf Englisch, sofern diese von einer ermächtigten Stelle durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass die Kurse nur einsprachig durchgeführt werden, also durchgehend in Englisch und dass die Bescheinigung auf Deutsch erteilt wird.

Soweit die durch das Gutscheinsystem abgedeckte Teilnahmegebühr durch die Kosten des englischsprachigen Kurses überschritten werden, sind die entstehenden Mehrkosten von der Hochschule mit der Ausbildungsorganisation direkt abzurechnen. Mehrkosten können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden.

Projektstart „Bielefelder Fragebogen zu Studienbedingungen und Gesundheit“

[26.04.2021] Zum Auftakt des Sommersemesters freuen sich das Gesundheitsmanagement der Universität Bielefeld und das Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Charité Universitätsmedizin Berlin als Kooperationspartnerinnen auf das zum 1. März 2021 neu angelaufene Projekt zum „Bielefelder Fragebogen zu Studienbedingungen und Gesundheit“ hinzuweisen.

Das Projekt wird über eine Laufzeit von 30 Monaten von der Forschungsförderung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) drittmittelgefördert. Kern dieses Projekts sind bundesweite Befragungen von Studierenden zu ihren Studienbedingungen und ihrer (psychischen) Gesundheit.

Interessierte Hochschulen sind herzlich eingeladen, über fragebogen-studierende@uni-bielefeld.de Kontakt aufzunehmen – weitere Informationen rund um das Projekt, den Fragebogen, das Hochschulnetzwerk und aktuelle Termine finden sich außerdem auf der (im Aufbau befindlichen) Projekthomepage unter www.uni-bielefeld.de/bielefelder-fragebogen-studierende .

Führen auf Distanz - DGUV-Kampagne „kommmitmensch“

In vier von zehn Unternehmen in Deutschland war Homeoffice bisher zumindest für einen Teil der Beschäftigten gang und gäbe. Seit Beginn der Corona-Krise dürfte diese Zahl sprunghaft angestiegen sein. Vor allem jene Unternehmensleitungen, die ihren Mitarbeitenden nun auf die Schnelle Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten einräumen müssen oder wollen, absolvieren derzeit unfreiwillig einen Intensivkurs in Sachen Führung auf Distanz.

Auch an den Hochschulen haben sich - insbesondere unter den Corona-Bedingungen - Handlungsbedarfe im Sektor „Führen auf Distanz“ ergeben. Erfahrungen zeigen, dass die üblichen Antennen zur Wahrnehmung des Befindens seines Gegenübers in digitalen Formaten nur eingeschränkt funktionieren. Dies erschwert es der Führungskraft wiederum, die Bedarfe und Schwierigkeiten bis hin zu verdeckten Hilferufen der Mitarbeitenden wahrzunehmen. Dem Handlungsfeld „Führung“, widmet sich die deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) u.a. in Ihrer Kampagne kommmitmensch.

Weiter wertvolle Tipps erhalten Sie hier: „Gut führen aus der Ferne“ und „Herausforderung Homeoffice“.

 

Auswirkung der Digitalisierung an Hochschulen – Belastungsanalyse mit dem „Bielefelder Fragebogen“

[08.02.2021] Orts- und zeitunabhängiges Lehren, Lernen und Arbeiten bildet einen thematischen Schwerpunkt unter den „neuen Formen der Arbeit“. Dieser hat seit Beginn der Pandemie eine erhebliche Dynamisierung erfahren, wobei die Zielsetzung dabei auf die räumliche Entzerrung und damit auf die Vermeidung persönlicher physischer Kontakte fokussiert war und nach wie vor ist. Dies war und ist ein erheblicher personeller Kraftakt auf Seiten der Lehrenden. Inhalte, Methodik, Didaktik und Technik, die sonst in langwierigen Prozessen entwickelt und getestet werden, sind als Provisorien in den Realbetrieb gegangen. Dies führt zu Stress auf allen Seiten. Bei Lernenden und Lehrenden sowie bei deren Mitarbeitenden, die häufig die Zuarbeit „just in time“ liefern müssen. Plötzlich war die Hochschule ein riesiges digitales Lehr- und Lernlabor – und ist es auch weiterhin. Denn wer im zweiten „Corona-Semester“ auf Entspannung gehofft hat, ist inzwischen eines Besseren belehrt und das dritte steht uns womöglich bevor. Die Belastung der Lehrenden im Umstellungsprozess ist nach wie vor enorm. Gab es am Anfang noch eine hohe Akzeptanz auf Seiten der Studierenden für improvisierte Lösungen, lässt diese inzwischen nach, weil es anders als beim Lockdown im März einen zeitlichen Vorlauf für die Gestaltung des digitalen Lehrangebots im WS 2020/21 gegeben hat.

Der oben skizzierte Themenbereich erfordert eine genaue Erhebung der Verhältnisse sowie einer Analyse von Stärken, Schwächen und Ressourcen um dann gezielt Maßnahmen abzuleiten, umzusetzen und weiter zu entwickeln. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu die Weiterentwicklung und Anwendung des „Bielefelder Fragebogens“ im Rahmen des Projekts der DGUV Forschungsförderung „Gesund und sicher an Hochschulen mit dem Bielefelder Verfahren - Belastungen analysieren - Maßnahmen evaluieren - Prävention sichern“ unterstützt (Projekt-Nr. FF-FP 0398). Dieses Verfahren wird im Netzwerk der teilnehmenden Hochschulen unter Federführung der Universität Bielefeld kontinuierlich weiterentwickelt und wurde bereits vor Ausbruch der Epidemie um Items zur Auswirkung der Digitalisierung an Hochschulen ergänzt. Wiederholungsbefragungen werden hier wertvolle Hinweise auf die Auswirkungen der aktuellen Situation auf die Gesundheit der Beschäftigten liefern.

 

16. Satzungsänderung der Unfallkasse NRW veröffentlicht Versicherungsschutz für Doktoranden oder Diplomanden (einschließlich Anwärter auf einen Bachelor oder Master)

Am 16.12.2020 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW die o.a. Satzungsänderung veröffentlicht (GV.NRW. S. 1210). Sie enthält eine Erweiterung des Kreises der versicherten Personen in der Versicherung kraft Satzung als Aufenthaltsversicherung nach 5 Abs. 3 der Satzung mit Wirkung zum 01.01.2021 und eine deklaratorische Ergänzung des gesetzlich versicherten Personenkreises  in § 4 Satz 2 Nr. 15 c) der Satzung rückwirkend zum 01.07.2020 entsprechend § 2 Absatz 1 Nr. 15 d) SGB VII sowie deren beitragsrechtliche Umsetzungen.

§ 5 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Doktoranden oder Diplomanden (einschließlich Anwärter auf einen Bachelor oder Master), die sich erlaubterweise im Auftrag oder mit Zustimmung der Hochschule auf der Stätte der Hochschule oder des mit ihr kooperierenden Universitätsklinikums (§ 31a Absatz 1 Buchstabe a Hochschulgesetz) zu Forschungszwecken oder zu sonstigen Zwecken in Bezug auf Angelegenheiten der von ihnen zu fertigenden wissenschaftlichen Arbeiten aufhalten, sind während ihres dortigen Aufenthaltes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften der Versicherung unterliegen (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 SGB VII).“

 

Rucksack statt Tasche für Laptop oder Notebook

Rückenschmerzen gelten als Volkskrankheit Nummer eins; mehr als zwei Drittel aller Deutschen leiden im Laufe ihres Lebens mindestens einmal darunter. Auch für viele Studierende sind Schmerzen und Verspannungen ein Thema, häufig verursacht durch langes Sitzen, Stress oder ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze in Hörsälen, Bibliotheken und zu Hause.
Doch das muss nicht so sein. Rückenfreundliches Studieren ist möglich, und das mit nur geringem Aufwand. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen rät:

 

  • Rucksack statt Tasche für Laptop oder Notebook – wer diese Geräte den lieben langen Tag schleppt, sollte das Gewicht gleichmäßig auf dem Rücken verteilen. Ein Rucksack bietet zudem Stauraum für Unterlagen, Bücher und Kleinkram. Tipp: Bücher, Laptop und andere schwere Gegenstände rückennah in den Rucksack packen.

     
  • Bewegung beugt Rückenschmerzen vor. Wer wenig Zeit hat, findet hier ein Plakat mit gezielten Ausgleichsübungen. Bewegte Entspannung hilft, wenn Stress und Überlastung Gründe für Rückenbeschwerden sind. Gute Beispiele sind Yoga, QiGong und Wassergymnastik.

     
  • Mal die Lage wechseln: Auf dem Sofa lümmelnd Vokabeln lernen, auf der Decke im Park Formeln pauken, die Fensterbank als Pult nutzen – Abwechslung tut dem Rücken gut.

     
  • Im häuslichen Arbeitszimmer stehen Bücherregale, häufig benutzte Ordner, Drucker und Papierkorb so im Raum, dass sie im Sitzen nicht erreichbar sind. Das zwingt zu häufigem Aufstehen und zum Gehen kurzer Wege.


www.deinruecken.de
Weitere Informationen rund um den gesunden Rücken bietet die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Träger der Kampagne sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Kampagne hat das Ziel, Rückenbelastungen bei der Arbeit, in Schule und Freizeit zu verringern.

Diese Pressemeldung ist können Sie hier auch als PDF herunterladen.

 

Laborsicherheitsfilm "Alles wird besser" jetzt auch in englischer Sprache

Verantwortliche aus Laboratorien, die Unterweisungen für Studierende oder Beschäftigte durchführen, kennen oftmals den als Unterweisungshilfsmittel bekannten Laborsicherheitsfilm „Alles wird gut“.

Dieser etablierte Unterweisungsfilm wurde in einer aktualisierten und an den heutigen Stand der Technik angepassten Variante vom Institut für Anorganische Chemie der Universität Kiel neu produziert. Die englische Fassung ist nun ebenfalls online frei verfügbar und kann im Internet angesehen werden:

Die deutsche Fasseung: Alles wird besser

Die englische Fasseung: Alles wird besser

 

Kurzvideo zum Thema „Unfallversicherungsschutz für Studierende“

Auf dem YouTube-Kanal der Unfallkasse NRW können Sie ab sofort ein Kurzvideo zum Thema „Unfallversicherungsschutz für Studierende“ aufrufen.
Interessierten Hochschulen wird der Film auf Anfrage auch zur Einbindung in die eigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Anschauen können Sie das Video auch hier: Video

Ihre Ansprechpartnerin bei der Unfallkasse NRW ist:
Nil Yurdatap
Stabsstelle Kommunikation
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211-9024-1406
n.yurdatap@unfallkasse-nrw.de

Fragen zum Versicherungsschutz

3 Artikel zum Versicherungsschutz

Veranstaltung „Online Netzüberwachung“ an der Universität Duisburg-Essen

In vielen Bereichen von Hochschulen, wie zum Beispiel Rechenzentren, Telefonzentralen oder Laboratorien, können elektrische Betriebsmittel nutzungs- bzw. verfahrensbedingt -eigens zur Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ GUV-V A 3- nicht von der Spannungsversorgung getrennt werden. Die Veranstaltung „Online Netzüberwachung“ zeigte ein Verfahren auf, bei dem die Überwachung der Sicherheit  elektrischer Betriebsmittel im Rahmen einer Permanentüberwachung ermöglicht werden kann.
Eine praktische Anschauung der „Online Netzüberwachung“ konnte im Rahmen einer Tagesveranstaltung an der Universität Duisburg-Essen im NETZ-Gebäude gegeben werden.

Weitergehende Informationen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:

Vortrag SV Otto

Aufbau der Stromversorgung im Netz

Neue Verbraucher

Wegfall der Beteiligung der Arbeitsschutzverwaltung im Baugenehmigungsverfahren

Mit Erlass vom 08.März 2013, Az.: VI A3-100 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt, dass die Beteiligung der für Fragen des Arbeitsschutzes zuständigen Behörden im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr erfolgt.

Dementsprechend ist daher zukünftig in der Weise zu verfahren, dass die Bauaufsichtsbehörden Baugenehmigungen ohne Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden mit dem Hinweis erteilen, dass die Belange des Arbeitsschutzes von den Bauherrinnen und Bauherren zu beachten sind. Entsprechend den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes können die Bauherrinnen und Bauherren bei der Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes auf die Beratung von Betriebsärzten/innen und Sicherheitsfachkräften zurückgreifen.