Sichere Schwimmhalle

Schülerinnen und Schüler müssen Kompetenzen aus den Erfahrungen zur Wassergewöhnung, -bewältigung und zum Erwerb der bekannten Schwimmtechniken in einem geschützten Bereich entwickeln. Hierzu müssen Schwimmflächen vorhanden sein, die sicher gestaltet sind. Schwimmhallen und -bäder gelten als sicher, wenn sie nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Dies ist der Fall, wenn folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
  • Vorschriften des Unfallversicherungsträgers
  • Technische Spezifikationen und Normen
  • Erfahrungen aus der Präventionsarbeit des Unfallversicherungsträgers

Die Umsetzung der genannten Punkte erfolgt sowohl für die Schwimmhalle als auch für die angrenzenden Flächen und Räume unter dem Menüpunkt  "bauliche Anforderungen“. Besondere Anforderungen an die Becken in einer Schwimmstätte finden sich unter dem Menü „Becken“. Zusätzliche Räume wie der Technikraum und die Umkleiden werden unter dem Menü „Räume“ behandelt.

Hier kommen Sie zur virtuellen Schwimmhalle.

Alle Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf Bäder, die für das Schulschwimmen genutzt werden.

Die Sicherheitsregel „Betrieb von Bädern“ der gesetzlichen Unfallversicherung ist immer bei folgenden Bädern anzuwenden:

  • Hallenbäder
  • Freibäder, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen
  • Medizinische Bäder