
Fast jede Bürgerin und jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen kann im Laufe des Lebens eine Versicherte oder Versicherter der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen werden. Das kann dann sein, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden, oder wenn zum Beispiel ein politisches Mandat wahrgenommen wird. Es gibt einige Bereiche in unserer geseztlichen Unfallversicherung, die sind sehr speziell aber sinnvoll, weil sie das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Welche besonderen Bereiche damit gemeint sind, das lesen Sie im Kapitel "in Einzelfällen".
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist ein Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst. In ihr sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesetzlich unfallversichert. Also Mitarbeiter des Landes, der Kommunen etc. Darüber hinaus ist sie die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Alle Kindergartenkinder, Schüler und Studenten sind wie Arbeitnehmer auf dem Weg zu Bildungseinrichtung und in der Bildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert. (Mehr darüber lesen Sie in der Rubrik Entschädigung).
Über sechs Millionen Menschen sind gegenwärtig bei uns versichert. Darunter bilden die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder in Tagesstätten mit mehr als vier Millionen die größte Versichertengruppe. Für die Versicherten selbst ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.
Leitlinie Bildungsmaßnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Auf der Ebene unseres Spitzenverbandes ist die sogenannte Leitlinie Bildungsmaßnahmen von mehreren Unfallversicherungsträgern erarbeitet worden. Sie enthält Hinweise zum Versicherungsschutz und zur Zuständigkeit für Schüler, Studierende, beruflich Lernende etc. Es wird damit der Großteil von beruflichen Bildungsmaßnahmen erfasst und erläutert. Ausgeklammert sind derzeit jedoch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (SGB III).
Die Leitlinie ist auf der Internetseite unseres Spitzenverbandes einsehbar.
Sie können die aktuelle Fassung auch hier herunterladen: Leitlinie