Die im Bereich der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gültigen Unfallverhütungsvorschriften geben verbindliche Ziele zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit vor. Die in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Durchführungsanweisungen zeigen zusammen mit den Regeln (GUV-R), Informationen (GUV-I) und Grundsätzen (GUV-G), wie diese Schutzziele erreicht werden können.
Die bisher für Sie gültigen Unfallverhütungsvorschriften gelten solange weiter, bis sie formell außer Kraft und für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt worden sind.