Zwei Jungen sitzen an einem Tisch im Klassenzimmer und arbeiten zusammen an einer Aktivität. Im Hintergrund sind weitere Kinder an ihren Tischen beschäftigt, einige schauen nach vorne. An den Wänden befinden sich bunte Plakate und Regale mit Ordnern. Der Kontext könnte auf Teamarbeit und Sicherheit in Bildungseinrichtungen hinweisen, in Bezug auf Prävention und Arbeitsschutz für die Unfallkasse NRW.

Versicherte in Schulen

Bei uns sind rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht

  • während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika oder Schulinformationstagen
  • während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Diese müssen aber von der Schule oder zumindest im Zusammenwirken mit ihr veranstaltet werden
  • und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule

Damit sind die Schülerinnen und Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Solche Veranstaltungen sind in der Regel in den Lehrplan aufgenommen. Darüber hinaus kann es jedoch im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten einzelne Veranstaltungen geben, die von der Schulleitung ausdrücklich zur schulischen Veranstaltung erklärt werden.

Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.