Versicherungsschutz für Personen, die von einer Wohnungsmieter- bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigt werden

Die Zuständigkeit der UV-Träger im kommunalen Bereich ist somit gegeben, wenn

  • die Beschäftigung und Bezahlung durch den einzelnen Mieter für sich oder für alle anderen Mieter oder
  • durch eine Mietergemeinschaft erfolgt.

Soweit der Eigentümer des Hauses, der Verwalter oder eine Hausverwaltung die Hilfe beschäftigt und bezahlt ergibt sich die Zuständigkeit der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg (Tel. 040/5146-0).