Versicherungsschutz für Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind

Eine Haushaltshilfe ist bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel (Tel. 0561/7850) zu versichern, wenn der Haushalt dem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient (Tel. 0211 / 3387-0).

Sollte der Haushalt dem landwirtschaftlichen Unternehmen nicht wesentlich dienen, ist die Zuständigkeit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen für die Versicherung einer Haushaltshilfe gegeben.