Versicherungsschutz für Hausmeisterinnen und Hausmeister
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die in Einfamilienhäusern beschäftigten Hausmeisterinnen und Hausmeister. Erfolgt die Beschäftigung einer Hausmeisterin oder eines Hausmeisters in einem Mehrfamilienhaus, ist die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg (Tel. 040/5146-0) gegeben.