Versicherungsschutz für Personen, die im Haushalt und im Gewerbe tätig sind

Bei gleichzeitiger Beschäftigung in einem Privathaushalt und in einem gewerblichen Unternehmen bzw. einer freiberuflichen Praxis desselben Unternehmers richtet sich die Zuständigkeit nach der überwiegenden Tätigkeit.

Sofern die Beschäftigung im Privathaushalt überwiegt, ist die Zuständigkeit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen auch für die Tätigkeiten gegeben, die im Gewerbe ausgeübt werden. Erfolgt die überwiegende Beschäftigung im gewerblichen Bereich, sind auch die Tätigkeiten für den Privathaushalt bei der zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft mitversichert.