Versicherungsschutz für in Gärten tätige Personen
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist zuständiger Unfallversicherungsträger, wenn die beschäftigte Person in einem Ziergarten tätig ist, dessen Größe nicht mehr als 2.500 qm beträgt. Sollte der Garten größer sein bzw. Erzeugnisse angebaut und weiterverkauft werden, ist die Zuständigkeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel (Tel. 0561/7850) gegeben.