Fast jede Bürgerin und jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen kann im Laufe des Lebens eine Versicherte oder Versicherter der Unfallkasse NRW werden. Das kann dann sein, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden, oder ein politisches Mandat wahrgenommen wird.

Menschen, die sich in Gefahrensituationenfür andere einsetzen, z. B. andere aus Lebensgefahr retten, sind gesetzlich unfallversichert.

Dieser Versicherungsschutz ist im Sozialgesetzbuch VII verankert und besteht ohne Anmeldung oder Beitragszahlung der Versicherten. Die Kosten tragen die Gemeinden, Städte und das Land.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt so das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger.

Viele verschiedene Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung

Darüber hinaus ist versichert

  • wer bei Unglücksfällen oder Gefahr, z. B. Bränden oder bei der Gefahr des Ertrinkens, Hilfe leistet
  • wer sich bei der Verfolgung oder Festnahme eines Straftäters einsetzt, also z. B. versucht, einen Einbrecher festzuhalten
  • wer sich zum Schutz eines Angegriffenen einsetzt

Hilfeleistende erhalten "Mehrleistungen" zu den gesetzlichen Leistungen.