Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement
Der Einsatz für Andere im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements verdient volle Anerkennung und umfangreichen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit die Kriterien der Ehrenamtlichkeit erfüllt und die tätig werdende Person zu einer versicherten Personengruppe im Sinne des Gesetzes (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII) oder im Sinne der Satzung der Unfallkasse NRW gehört.
Die Unfallkasse NRW hat hierzu eine umfangreiche Broschüre herausgegeben. Per Mausklick auf die Broschüre rechts können sie diese herunterladen.
Merkblätter zum Thema
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige (aktualisiert)
Freiwillige Versicherung von Ehrenamtsträgern
Versicherungsschutz kraft Satzung
Weiterführende Informationen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Verwaltungs-Berufsgenssenschaft
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrspflege
Landesregierung NRW
www.ehrensache.nrw.de
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
www.engagiert-in-nrw.de
Schulministerium NRW
Einsatz von Ehrenamtlichen