Informationen für Ersthelfende

Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus.

Soweit Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Wenn Sie Ihre Hilfeleistung in Nordrhein-Westfalen erbracht haben, ist die Unfallkasse NRW Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger.

Wenn Sie nach einer Hilfeleistung Unterstützung von der Unfallkasse NRW erhalten möchten, melden Sie sich bitte bei uns schriftlich oder telefonisch.

Bei schriftlicher Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte den Betreff „Hilfeleistung“ und geben Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und möglichst auch Ihr Geburtsdatum an. Wir melden uns bei Ihnen.

Telefonisch erreichen Sie uns im Rheinland unter 0211 2808 2507, in Westfalen-Lippe unter 0251 2102 3144.

Leistungen der Unfallkasse NRW

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelferinnen und Ersthelfer umfassen unter anderem:

  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der Fahrt- und Transportkosten
  • Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben, zum Beispiel durch Fortbildung und Umschulung
  • Verletztengeld bei Verdienstausfall
  • Renten an die Ersthelferin/den Ersthelfer selbst oder ihre/seine Hinterbliebenen,
  • Zusatzleistungen zu Renten und Verletztengeld
  • Ersatz von Sachschäden,zum Beispiel für die zerrissene Jacke nach einem Sturz

Bei Hilfeleistung versichert – Ersthelferkarte

Sofern Sie von der Feuerwehr, der Polizei, oder der Notfallseelsorge nach einer Hilfeleistung eine Ersthelferkarte erhalten haben. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei, oder der Notfallseelsorge können die Ersthelferkarte kostenlos anfordern, um sie Menschen nach einer Hilfeleistung am Einsatzort auszuhändigen.
feuerwehr(at)unfallkasse-nrw.de

Kontakt

Im Rheinland

0211 2808-2507

In Westfalen-Lippe

0251 2102-3144