Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement
Der Einsatz für Andere im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements verdient volle Anerkennung und umfangreichen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit die Kriterien der Ehrenamtlichkeit erfüllt und die tätig werdende Person zu einer versicherten Personengruppe im Sinne des Gesetzes (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII) oder im Sinne der Satzung der Unfallkasse NRW gehört.
Die Unfallkasse NRW hat hierzu eine umfangreiche Broschüre herausgegeben. Per Mausklick auf die Broschüre unten können sie diese herunterladen.