Versicherte in Kommunen
Rund 520.000 Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte bei den Kommunen und ihren Eigenbetrieben sind bei uns gesetzlich unfallversichert.
Dies sind beispielsweise Verwaltungsangestellte, Krankenschwestern und –pfleger, Beschäftigte in Sparkassen oder Müllwerker. Hinzu kommen rund 21.000 Mandatsträger als Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten in Nordrhein-Westfalen.
Nicht versichert sind Beamtinnen und Beamte. Sie haben gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.
Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang stehen. Der Versicherungsschutz besteht auf den direkten Wegen von und zur Arbeit und auf Dienstreisen.