Wer ist versichert?

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende:
    • in Unternehmen des Landes
    • in Unternehmen, für die wir als Versicherungsträger bestimmt sind  (z. B. Studentenwerke).
  • Personen, die im Rahmen einer Freiheitsentziehung oder vergleichbarer Anordnung wie Beschäftigte tätig werden.
  • Weiterhin sind auch alle Zeugen gesetzlich unfallversichert.

Nicht versichert sind Beamtinnen und Beamte. Sie haben gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.

Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang stehen. Der Versicherungsschutz besteht auf den direkten Wegen von und zur Arbeit und auf Dienstreisen.

Durchgangsärzte

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin.

Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen.

Ist der D-Arzt an einem Krankenhaus oder einer Klinik tätig, muss er über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ verfügen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren und zu D-Ärzten finden Sie hier.

Durchgangsärzte in Ihrer Nähe finden Sie hier.