DGUV Vorschrift 2

Diese Regelung zu Aufgaben und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Unternehmen wurde am 01.01.2011 eingeführt. Ziel der Vorschrift ist u.a. ein bedarfsorientierter  Einsatz der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unter-nehmer und Führungskräfte erhalten die Möglichkeit den Betreuungsbedarf auf Basis der betriebsindividuellen Anforderungen festzulegen. Eine höhere Transparenz der Leistungen ist gegeben. Der Inhalt der Beratungsleistung steht somit im Vordergrund. Gefördert wird der betriebsinterne Dialog zum Betreuungsumfang u.a. mit den Personal- und Betriebsräten. Für kleinere Unternehmen sind Sonderformen der Betreuung möglich:

Regelbetreuung für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
Alternatives Betreuungsmodell bei bis zu 50 Beschäftigten (ab 2013)
 

Ergänzende Informationen zur innerbetrieblichen Umsetzung der DGUV: Vorschrift 2

- Tabelle zur Ermittlung und Dokumentation der Gesamtbetreuung
- Tabelle zur Einsatzzeitenberechnung der betriebsspezifischen Betreuung
- Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)