Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifas)

Arbeitgeber dürfen als Sifas ausschließlich Personen bestellen, die über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
in Verbindung mit § 4 der DGUV Vorschrift 2 verfügen.

Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für Beschäftigte aus Mitgliedsbetrieben

Der bisherige Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) wurde zu 2021 geändert. Diese Änderungen treffen nicht nur für Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW zu. Bundesweit stellen alle Anbieter sukzessive auf den neuen Sifa-Lehrgang um. Die Unfallkasse NRW wird bei der Sifa-Ausbildung vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterstützt. Der neue Sifa-Lehrgang wird vollständig vom IAG durchgeführt.

Informationen zum Sifa-Lehrgang des IAG

Informationen zum Lehrgang finden Sie unter den folgenden Links:

Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufbau und Ablauf des Lehrgangs
Demoversion der Sifa-Lernwelt

Beratung und Anmeldung zum Sifa-Lehrgang

Für Mitgliedsunternehmen können die Kosten der Sifa-Lehrgänge von der Unfallkasse NRW übernommen werden. Dazu müssen die Zulassungs-voraussetzungen der Unfallkasse NRW erfüllt sein. Anmeldungen erfolgen in diesen Fällen durch die Unfallkasse NRW. Gerne beraten wird Sie bei Fragen zum Sifa-Lehrgang:

Bernd Bleckmann (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold oder Münster)
Telefon:     0251 2102-3303
Dr. Achim Deiwick (Regierungsbezirke Düsseldorf oder Köln)
Telefon:     0211 9024-1405   

Sie können uns Ihre Kontaktdaten auch gerne an sifa-lehrgang@unfallkasse-nrw.de senden. Wir rufen zeitnah zurück.

Bereichsbezogene Ausbildung

 

In einigen Mitgliedsbetrieben werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert haben. Bitte beachten Sie die erforderliche Fortbildung entsprechend § 4 Absatz 7 der DGUV Vorschrift 2. Gerne beraten wir Sie ebenfalls zur Fortbildung und zum Erwerb der bereichsbezogenen Kenntnisse der Ausbildungsstufe III.