Betriebliche Koordination von Sicherheit und Gesundheit

Die staatlichen Gesetze und Verordnungen, wie auch die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (§§3ff. ArbSchG, §21 Abs. 1 SGB VII, §§2ff. DGUV Vorschrift 1) stellen an Arbeitgebende bzw. mit der Unternehmensleitung betraute Personen (Vorstand, Geschäftsführung, etc.) vielfältige Anforderungen zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. 

Jedes Unternehmen bzw. alle Arbeitgebenden haben eine Fürsorge- und Schutzpflicht für ihre Beschäftigten. Diese umfasst die Verantwortung für eine sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen und -abläufe in einem Unternehmen sowie die Verpflichtung, eine geeignete Organisation zu etablieren, die die Erfüllung der Pflichten und Aufgaben im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit sicherstellt. Die mit der Leitung betraute Person bzw. die verantwortlichen Führungskräfte legen u.a. fest, wie Arbeitsschritte gestaltet sowie Arbeitsmittel beschafft und eingesetzt werden sollen, damit Gefährdungen und Belastungen vermieden oder zumindest vermindert werden.

Mit der Vielfalt der Aufgaben und Zielen, die in der Organisation verfolgt werden, sowie mit einer größeren Anzahl von Beschäftigten und Arbeitsplätzen steigen die Anforderungen an die Unternehmensleitung und an die Koordinations- und Abstimmungsbedarfe zwischen den Organisationseinheiten. 

Dies wird insbesondere dann notwendig, wenn es u.a. 

  • die Größe des Unternehmens
  • die Anzahl der Unternehmensstandorte, bzw. Betriebsstätten oder Einrichtungen
  • die Koordination externer Funktionsträger (z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Brandschutzbeauftragte)
  • die dem Unternehmenszweck geschuldete Qualität der Leistungserbringung oder Vorgehensweisen in Bezug auf Sicherheit (Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement) erforderlich machen. 

Die lückenlose und überschneidungsfreie Übertragung von Unternehmerpflichten an Führungskräfte oder besondere Beauftragte (§ 13 DGUV Vorschrift 1, § 13 Arbeitsschutzgesetz) über die gesamte Unternehmenshierarchie ist eine unerlässliche Maßnahme für eine an Sicherheit und Gesundheit ausgerichtete Arbeitsorganisation. In großen Unternehmen wird teilweise aus zentralen, übergeordneten Bereichen (Personal, Organisation) bzw. Bereichen mit Querschnittaufgaben (z.B. Gebäudemanagement) eine Person beauftragt, die Aufgaben von Sicherheit und Gesundheit verantwortlich für die Unternehmensleitung wahrzunehmen. Diese Person unterstützt die Unternehmensleitung eigenverantwortlich in der Wahrnehmung der Kontroll- und Organisationsfunktion. Die Aufgabe der betrieblichen Koordination kann in diese Stelle integriert oder ihr nachgeordnet sein.

Seitens der normgebenden Instanzen (Unfallversicherungsträger, Staat) existieren für betriebliche Koordinatorinnen und Koordinatoren keine einheitlichen Standards und Vorgaben für die Qualifikationen, Kompetenzen oder Wissensbereiche, die für die Aufgabenwahrnehmung notwendig sind. In der Praxis haben sich daher unterschiedliche Vorgehensweisen und Strategien zur Qualifizierung, Einarbeitung und zur Gestaltung der mit der Tätigkeit verbundenen Aufgabenspektren entwickelt. 

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH), die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) haben gemeinsam in einem Projekt an einem Qualifizierungskonzept für die Koordinatorinnen und Koordinatoren im betrieblichen Arbeitsschutz gearbeitet. Die Unfallkasse NRW und der GUV Hannover/LUK Niedersachsen streben eine qualitativ hochwertige Fortbildung an, damit die Koordination der betrieblichen Arbeit von Sicherheit und Gesundheit nachhaltig gestaltet wird. Die geschulten Kräfte können strukturiert und themenzentriert ihre Aufgaben wahrnehmen. Aufgaben und Themenfelder werden systematisch angegangen sowie schneller und besser bearbeitet. Dies wirkt sich auf die gesamte Organisation positiv aus, da mit einer angemessenen und methodischen Aufgabenwahrnehmung die betriebliche Präventionskultur insgesamt gestärkt wird. 

Die Unfallkasse NRW wird 2025 erstmalig ein Qualifizierungsangebot für Personen anbieten, die Aufgaben der betrieblichen Koordination von Sicherheit und Gesundheit wahrnehmen oder zukünftig umsetzen sollen. Mit dem Qualifizierungskonzept sollen die Teilnehmenden auf die anspruchsvollen Aufgaben angemessen vorbereitet und geschult werden. Es umfasst drei Module im Blended-Learning-Format. Dabei handelt es sich um ein Lernformat, in welchem internetgestützte Selbstlernphasen mit Präsenzveranstaltungen kombiniert werden.