Unterweisungen in Verwaltungen
"Unverhofft kommt oft"
Den Link zur Seite mit den Download-Modulen finden Sie am Ende dieses Einführungstextes
Viele Führungskräfte kennen das Dilemma: einerseits besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Beschäftigten in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz regelmäßig zu unterweisen, andererseits fühlen sich Vorgesetzte oft fachlich oder methodisch nicht in der Lage, eine Unterweisung authentisch durchzuführen. Und damit nicht genug: häufig fehlen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Einsicht und Motivation, sich unterweisen zu lassen. Mit den Unterweisungsmaterialien „Unverhofft kommt oft“ unterstützen die Unfallkasse des Bundes und die Unfallkasse NRW die Verantwortlichen in Verwaltungsbetrieben, die Unterweisungen einfach und witzig vorzuzeigen.
Zu sieben Themen – von Büroergonomie bis zum Umgang mit elektrischen Geräten – wird jedes Thema frisch, modern und leicht verständlich aufbereitet. Dafür sorgt die Putzfrau Änne Allwissend, die das Herz auf dem rechten Fleck hat und redet, wie ihr der Schnabel gewachsen ist. Frech, urig und mit einer gehörigen Portion Mutterwitz führt sie durch die einzelnen Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Verwaltungen. Sie fragt, stellt in Frage und verdeutlicht, dass die Erkenntnisse aus den Unterweisungen nicht nur am Arbeitsplatz wichtig und nützlich sind.
„Unverhofft kommt oft“ ist als Powerpoint-Präsentation angelegt. Jede Präsentation lässt sich problemlos mit verwaltungsspezifischen Informationen ergänzen. Ob der Name der Behörde oder des Sicherheitsbeauftragten, die Telefonnummer der Feuerwehr oder das Foto vom Sammelplatz – die vorbereiteten Felder müssen nur noch ausgefüllt werden. Fertig.
Die Präsentation lässt sich ausdrucken, kann als Handreichung verteilt und zu Dokumentationszwecken verwendet werden. Systemvoraussetzung für die Unterweisungsmaterialien sind MS Office Powerpoint 2007 und 2010 sowie Lautsprecher.
Sieben Themen zur Unterweisung von Beschäftigten in Verwaltungen Das Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen verpflichten den Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Die spezifischen Gefährdungen muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Unterweisungen sind verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze. Im Kontext der Maßnahmenhierarchie der Gefährdungsbeurteilung sind sie demzufolge als persönliche Schutzmaßnahmen zu verstehen. Die Auswahl und die Gewichtung der Unterweisungsthemen, der erforderliche Umfang, die Art, die Häufigkeit und die Fristen der Unterweisung ergeben sich demnach aus den betrieblichen Gegebenheiten und vorherrschenden Gefährdungen.
Unterweisungen werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit (als Erstunterweisung) und danach in regelmäßigen Abständen (als Wiederholungsunterweisung) durchgeführt.
Wir haben verschiedene Unterweisungsthemen in Verwaltungen für Sie aufbereitet. Zu den Powerpointpräsentationen gelangen Sie hier.