Gefährdungsbeurteilung
Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe haben die Museumsleitung und das Gebäudemanagement geeignete Maßnahmen zu treffen. Verpflichtendes Instrument für die Ermittlung bestehender Gefährdungen im Museum und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Diese ist von der Museumsleitung durchzuführen und zu dokumentieren.
Aus der Dokumentation müssen
- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
- die festgelegten Maßnahmen und
- das Ergebnis der Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen auf Wirksamkeit hervorgehen.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung sind gute Arbeitsbedingungen und ergonomische Arbeitsplätze im Museum, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Bei gleichartigen Tätigkeiten und Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Dokumentation für diese Tätigkeiten zusammengefasste Angaben enthält.
Für die Gefährdungsbeurteilung bzgl. des Gebäudes, der betrieblichen Räume und baulichen Anlagen in Museen sind in nachfolgender Übersicht die typischen Gefährdungen und Belastungen, geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und deren Rechtsgrundlagen zusammengestellt.
Typische Gefährdungen und Belastungen in Museen – Gebäude, betriebliche Räume und bauliche Anlagen