Handlungshilfe: Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen

Nach den §§ 4 f. Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und wenn nötig zu verbessern. Um die Verantwortlichen im Bereich Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen, hat die Unfallkasse NRW eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung  von Arbeitsplätzen in Kitas entwickelt.

Diese Gefährdungsbeurteilung – Handlungshilfe -  ist inhaltlich auf die besonderen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen zugeschnitten. Neben der Druckversion stehen die Prüflisten auch als Word-Datei zur Verfügung, die auf einfache Art und Weise für jeden Anwender nutzbar sind und an die Bedürfnisse des Einzelfalls angepasst werden können. Die Prüflisten sind in der "Sicheren Kita" abrufbar.

Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung