Verladeanweisungen

Für bestimmte immer wiederkehrende Transporte sollten Verladeanweisungen erstellt werden. In Verladeanweisungen werden die konkreten Maßnahmen  beschrieben, mit denen einzelne Arbeitsmittel, wie z. B. Kleinbagger, Radlader, Walzen oder Wasserfässer, beim Transport gesichert werden müssen.

Für die Beschäftigten ist eine Verladeanweisung eine verpflichtende betriebliche Regelung, die sie einhalten müssen. Zusätzlich zu den entsprechenden Unterweisungen empfiehlt es sich, Verladeanweisungen und andere Hinweise zur betrieblichen Vorgehensweise bei der Ladungssicherung, den in Frage kommenden Personen, z. B. in einem Fahrerhandbuch, zur Verfügung zu stellen. Vorgesetzte können mit einer Verladeanweisung nachweisen, dass sie ihren Verantwortungen aus dem Arbeitsschutz- und Verkehrsrecht nachgekommen sind.

Wie eine Verladeanweisung aussehen kann, wird am Beispiel eines Radladers vorgestellt. Beide Arbeitsmittel, Radlader und Anhänger, waren Neuanschaffungen. In den jeweiligen Herstellerunterlagen fanden sich, bis auf die Benennung von möglichen Anschlagpunkten am Radlader, keine weiteren Hinweise zur Ladungssicherung.

Der Radlader wurde auf dem Anhänger positioniert und gesichert. Zur Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte wurden als Hilfsmittel Ladungssicherungs-Winkelscheiben und ein Berechnungsprogramm der BG-Verkehr verwendet. Die theoretisch ermittelten Sicherungskräfte wurden in einem praktischen Fahr- und Bremsversuch bestätigt.

Die gemeinsame Inaugenscheinnahme des Gespanns ergaben allerdings Zweifel an der richtigen Lastverteilung des Radladers auf dem Anhänger und der daraus resultierenden Stützlast an der Anhängerkupplung. Wie sich später durch Messung herausstellte,  war die tatsächliche Stützlast gegenüber der zulässigen Stützlast viel zu hoch.

Fazit: Der neue Anhänger war für den Transport des neuen Radladers nicht geeignet!


Zur Beachtung:

  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist vor dem Kauf von Fahrzeugen, Anhängern und sonstigen Geräten zu prüfen, ob für die Arbeitsmittel die Möglichkeiten zur Ladungssicherung vorhanden und beschrieben sind.
  • Fahrzeuge und Anhänger müssen über eine ausreichende Anzahl von Zurrpunkten verfügen (Reserven einplanen!) und entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Fahrzeuge und Anhänger müssen für die Durchführung der geplanten Transporte geeignet sein. Bei speziellen Transporten, wie bei dem  beschriebenen Radlader-Transport, sollte die Eignung vor dem Kauf durch einen Praxistest festgestellt werden.
  • Zu transportierende Arbeitsmittel müssen geeignete Anschlagpunkte für Zurrgurte besitzen. Häufig fehlen Anschlagmöglichkeiten immer noch bei Wasserfässern und Mähmaschinen sowie Baugeräten, wie z.B. Kleinbagger. Dies sollte vor dem Kauf beim Hersteller eingefordert werden.


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