Wasserspielplatz und Babyspielbereich zur Wassergewöhnung
Nachfolgend werden die Gefährdungen für Beschäftigte und Schutzmaßnahmen zur Entlastung bei der Beckenaufsicht beschrieben.
1. Allgemeines zum Spielbereich
In diesem Kapitel werden die typischen Gefährdungen für Beschäftigte im Bäderbereich durch die Besonderheiten im Wasserspielbereich und in Abgrenzung zum Schwimmbereich, Bewuchs / Pflanzen) beschrieben. Zum Teil überschneiden sich die Gefährdungen der Kinder mit denen der Erwachsenen, wobei die Kinder empfindlicher auf äußere Einflüsse und Gefährdungen reagieren. Darauf wird in solchen Fällen eingegangen.
2. Gefährdungen durch giftige und Pflanzen mit Dornen (verbreitet durch Tiere)
In den Schwimmbädern werden keine giftigen oder dornigen Pflanzen angepflanzt. Was aber durch den Eintrag von Tieren und dem Wind geschehen kann, sind Einträge von Samen, aus denen sich besonders im Frühsommer giftige oder dornige Pflanzen entwickeln.
Häufig findet man diese dann zwischen den Anpflanzungen. Gefährlich werden sie für die Besucher und Beschäftigte im Zugriffsbereich:
- an Verkehrswegen,
- am Imbissbereich und
- an den Toiletten und Umkleiden.
→ Physikalische Gefährdungen durch Pflanzen:
Gefährdungen treten auf durch die scharfen Dornen, welche zu Hautverletzungen, wie Stiche, Risse aber auch durch Eindringen von Keimen zu späteren Entzündungen führen können.
→ Toxische Gefährdungen und Ätzgefahr der Haut durch Pflanzen
Durch die Giftwirkung von Beeren und anderen Pflanzenteilen, wie Blätter- oder Pflanzensaft, können die Besucher (Kinder) und auch die Beschäftigten bei der Beseitigung gesundheitliche Beeinträchtigungen bekommen. Dies können beispielsweise Bauchschmerzen, Schwindel (Beeinträchtigung des Herz-Kreislauf-Systems) und Erbrechen sein.
Pflanzensaft kann unter Sonneneinwirkung auf der Haut Hautreaktionen verursachen, ähnlich wie bei Verätzungen (Phototoxische Reaktion).
→ Schutzmaßnahmen für die Erkennung und Beseitigung giftiger Pflanzen und Pflanzen mit Dornen
Erkennen
Hilfreich ist eine Begehung aller Bereiche durch einen Pflanzenexperten aus der Kommune oder Bädergesellschaft. Als Hilfen dazu gibt es für giftige Pflanzen und Pflanzen mit Dornen die DGUV Information 202-023 „Giftpflanzen, Beschauen, nicht kauen!“.
Man kann von der Verbreitung einheimischer Pflanzen ausgehen, die bekannt sind. Verbreitet werden gerne Pfaffenhütchen, Maiglöckchen und Seidelbast, die Giftstoffe enthalten. Pfaffenhütchen, Goldregen, Stechpalme und Seidelbast, die sogenannten „gefährliche Vier“; können für Kindern gefährlich werden.
Die Verbreitung ist unterschiedlich:
- Goldregen, der die Wärme liebt und im Mittelmeerraum wild wächst. Ist in Deutschland ein beliebtes Gartengehölz und muss angepflanzt werden. Verbreitet sich nicht selbstständig.
- Seidelbast blüht im zeitigen Frühjahr mit rot-violetten Blüten. In den Wäldern ist der Kleinstrauch inzwischen selten und wird vorwiegend in Gärten angepflanzt. Alle Pflanzenteile sind giftig, die Rinde enthält Daphnetoxin, die roten Früchte Mezerein.
- Pfaffenhütchen wachsen wild zerstreut an Waldrändern und in Gebüschen.
- Die immergrüne Stechpalme oder -hülse als spätfrostempfindlicher Strauch kommt wild nur im Norden und Westen Deutschlands vor. Vor allem Drosseln lieben die glänzend roten Steinfrüchte der Stechpalme, welche für den Menschen giftig sind
Riesenbärenklau oder Hermannstaude werden wild verbreitet und haben einen phototoxischen Pflanzensaft.
Beseitigen der Pflanzen:
Beseitigung vereinzelter kleinerer Pflanzen oder Jungpflanzen: Vereinzelt auftretende Pflanzen können durch die Bäderfachangestellten beim Rundgang mit behandschuhten Händen (Einmalhandschuhe, z.B. aus Polyethylen (PE) oder Nitril) herausgezogen werden. Bei fest eingewurzelten Pflanzen ist ein Foto vom Standort zu machen und Fachleute, wie das Grünflächenamt zu beauftragen.
Beseitigung größerer Pflanzen, Wuchshöhe ab ca. 50 cm: Dies ist nicht die Aufgabe der Bäderfachangestellten. Für das Entfernen größerer Pflanzen ab ca. 50 cm Wuchshöhe sollte das Grünflächenamt oder einen Gärtner beauftragt werden.
Tragen von PSA beim Entfernen: Beim Entfernen der Pflanzen sollten für kleinere Pflanzen oder Jungpflanzen bzw. Keimlinge zumindest Einmalhandschuhe getragen werden. Für das Entfernen der Hermannstaude sind Handschuhe aus säurebeständigem Material zu empfehlen. Ebenso sollte ein Einmalanzug getragen werden, der nach der Entfernung zusammen mit den Handschuhen in einem verschließbaren Beutel entsorgt wird.
3. Gefährdungen durch andere Beckenbereiche
Wenn tiefere Becken, wie das Schwimmer- oder Nichtschwimmerbecken oder auch Sprudelbecken in unmittelbarer Nähe zum Kinderwasserspielplatz angeordnet sind, dann bedeutet es für die Bäderfachangestellten eine höhere Belastung durch Aufsicht, damit keine kleinen, nichtschwimmfähigen Kinder in diesen Bereich gelangen.
Maßnahmen:
- ausreichender Abstand (ca. 10m zum Wasserspielbereich)
- Abtrennungen der Bereiche, beispielsweise durch
- Sichtverbindungen aus Sicherheitsglas nach DIN EN 12600, Sicherstellung des schnelle Erreichens der anderen Wasserflächen durch beispielsweise schnell öffnende Türverschlüsse (Erwachsenenhand)
- klare Kunststoffflächen sind weniger geeignet wegen der Kratzempfindlichkeit
- Mauergestaltung
- Pflanzengestaltung, Pflanzenbewuchs kann den Sichtkontakt des Teams bei der Wasseraufsicht behindern (relevant z. B. bei übergriffigen Badegästen) – Bewuchs niedrig halten
- Zaun mit Zugangstor für kleinere Kinder nicht zu öffnen
4. Gefährdungen durch Biostoffe in Blut, Kot, Urin, Erbrochenem
Manche Besucher verlieren auf Grund von Unwohlsein oder Erkrankungen sowie altersbedingt Kot und Urin.
Beseitigung von Kot und Urin auf dem Beckenrand:
Für die Beseitigung von Kot und Urin müssen Handschuhe getragen werden. Bei der Auswahl sollte der Betriebsarzt beteiligt werden. Keimdicht sind Nitrilhandschuhe. Wenn das Beckenwasser betroffen ist, muss in Absprache mit dem Gesundheitsamt eventuell das Beckenwasser ausgetauscht werden. Die Entscheidung trifft die Betriebsleitung. In Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der -ärztin sollte geklärt werden, ob eine Angebotsuntersuchung zu Hepatitis A und anderen Biostoffen angeboten wird (ArbmedVV).
Technische Mittel zur Beseitigung:
Sauger
Gummibesen und Schaufel, verschließbare Beutel
5. Physikalische Gefährdungen nach Vandalismus (z.B. Glasreste, Spritzen, Metallstangen, Holzlatten mit Nägel, hinterlassener Abfall der Besucher)
- Morgendlicher Rundgang vor Öffnung des Bades durch Badpersonal
- Weiterer Rundgang nach dem das Bad sich merklich gefüllt hat (Saison)
6. Verantwortung und Verkehrssicherung (Unterlaufschutz)
- durch bauliche Maßnahmen geschlossene Bereiche z.B. unter Treppen,
- Aufstellen von Pflanzen oder Pflanzkübeln
7. Aufsicht (Aufsichtspflicht der Eltern / Begleitung)
- Gefährdung durch unachtsame, kinderbetreuende Besucher
- Die Kinder ohne sichere Schwimmfähigkeit (Schwimmabzeichen Bronze) werden nicht beaufsichtigt und wechseln zu anderen Beckenbereichen
Verweis auf das Hausrecht und die Aufsichtspflicht der Begleitung der nicht-sicher schwimmenden Kinder – gegebenenfalls Verbot der Schwimmbadbenutzung bei wiederholten schweren Fällen
8. Sonnenschutz
Hier wird verwiesen auf die Handlungshilfe für Bäder zu „UV-Belastungen“
9. Spezielles für den Wasserspielplatz für größere Kinder und Kleinkinder
Gefährdungen durch Klettern auf Attraktionsgeräte (z.B. Rutsche, Wasserräder, Wasserpilz, Matschplatz)
- Aufsicht an Kinderattraktionen
- Verwendung und Einbau von abgerundeten Spielgeräten nach DIN EN 1176
10. Spezielles für den Babyspielbereich
Toiletten mit Wickelbereich im Babybeckenbereich
- Kurze Wege zum Wickelbereich
- Desinfektionsmittel
- Regelmäßige Abfallbeseitigung in dichtschließende Plastiktüten
11. Gefährdungen am Wasserspielplatz der Kinder
Gefahr des Ertrinkens bei fehlender Abgrenzung zu den angrenzenden Nichtschwimmer-Becken
- Räumliche Abgrenzung durch Raumtrennung beispielsweise durch Trenntüren, im Außenbereich durch Mauern oder Bewuchs,
- großer Abstand zu den übrigen Becken,
- farbliche Markierungen des Bodens für den Wasserspielbereich mit leicht abfallendem Bodem
- Im Kinderwasserspielbereich haben die Eltern die Aufsicht,
- Kennzeichnungsschilder für den Kinderbereich „Kinder von Begleitung beaufsichtigen"
- die Bäderfachangestellten überprüfen durch Sichtkontakt stichpunktartig die Aufsicht der Eltern und dürfen bei Verstößen erinnern oder die Hausordnung anwenden
- Nicht schwimmfähige Kleinkinder und Kinder müssen Schwimmhilfen tragen
- Die begleitenden Erwachsenen müssen die Kinder auf die Bade- und Verhaltensregel aufmerksam machen
12. Gefährdungen durch Ausrutschen oder Fallen, auch bei Wasserausschüttungen im Kinderspielbereich
Technische Maßnahme:
- der Boden ist farblich von dem umgebenden Boden unterschieden,
- läuft nach innen mit leichter Steigung, so dass das Wasser der Spielgeräte im Spiel-Bereich verbleibt und nach innen abläuft,
- der Boden weist eine Rutschfestigkeit von Nassbereichen von R 11 auf
Organisatorische Maßnahmen:
- enge Aufsichtspflicht der Eltern, kein Rennen in diesem Bereich
- bei Wasserausschüttungen am Wasserspielplatz für größere Kinder:
- zunächst Überblick über die verschiedenen Funktionen und Geräte verschaffen, Bäder können Hinweisschild aufstellen,
Persönliche Maßnahmen:
- Kleinkinder eng betreuen
- Schwimmhilfen beim Spielen im Wasser oder 1:1 Betreuung
13. Gefährdungen durch Klemm- und Scherstellen an Wasserspielplätzen
Technische Maßnahme:
- keine bewegten Teile, die Klemm- und Scherstellen nach DIN EN 1176 Teil 7 Prüfkörper, die zu Gefährdung führen, beispielsweise Fingerfangstellen bei Wasserbrücken,
- abgerundete Geräte oder Formen, die das Klettern verhindern Plätze für die begleitenden Eltern oder zum Ausruhen für die Kinder: als Abgrenzung zum Beckenumlauf können wasserumspülte Sitzbänke eingebaut werden, die direkt an den Wasserspielplatz angrenzen
- Hygiene:
direkt angrenzende Wickelräume und Kindertoiletten
- Sonnenabschattungen, UV-Schutz
Quellen:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1082)
DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertagesstätten”
DGUV Information 202-023 „Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen!“
DGUV Information 207-006, „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“
DIN EN 1176-1 bis 7 | 2024-05 “Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“, Deutsches Institut für Normung, DIN Media GmbH, Berlin
Limited potential for bird migration to disperse plants to cooler latitudes, Gonzáles-Varo, Juan P. et al., Nature 595 75 – 79 (2021)
Nabu, „Mit Giftpflanzen leben lernen“
Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelastetenden Barfußbereichen Säurefliesnervereinigung, Liste NB 2018,Säurefliesnervereiniigung, Burgwedel, www.unfallkasse-nrw.de
„Die Baderegeln“, Baderegeln der DLRG
Handlungshilfe für Bäder zu „UV-Belastungen“ Unfallkasse NRW