Biostoffe bei der Abfallsammlung
Für die Abfallsammlung stellt die Unfallkasse NRW eine Zusammenfassung der maßgeblichen Regelungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zur Verfügung.
Abgestimmt auf die Risikogruppen der Biostoffverordnung ist mit einem Blick ersichtlich, wo mit dem Vorkommen biologischer Arbeitsstoffe zu rechnen ist und welche TRBA hierzu den Stand der betrieblichen Anforderungen beschreibt. Anhand einer kleinen Checkliste können Sie feststellen, ob zu diesen Anforderungen entsprechende betriebliche Regelungen getroffen sind.
Bei der Überprüfung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung sind die betrieblichen Gegebenheiten mit den entsprechenden Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe abzugleichen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung beraten.
TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen überarbeitet
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen - wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Neufassung Juli 2021 vor. Eine Synopse zur Ausgabe 2005 finden Sie hier.
Lassen Sie sich von Ihrer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung beraten, ob sich durch die neue TRBA betriebliche Änderungen ergeben können und die Gefährdungsbeurteilung (neben der erfolgten Beratung) noch weiter fortgeschrieben werden muss.