Biostoffe bei der Abfallsammlung

Für die Abfallsammlung stellt die Unfallkasse NRW eine Zusammenfassung der maßgeblichen Regelungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zur Verfügung.

Abgestimmt auf die Risikogruppen der Biostoffverordnung  ist mit einem Blick ersichtlich, wo mit dem Vorkommen biologischer Arbeitsstoffe zu rechnen ist und welche TRBA  hierzu den Stand der betrieblichen Anforderungen beschreibt. Anhand einer kleinen Checkliste können Sie feststellen, ob zu diesen Anforderungen entsprechende betriebliche Regelungen getroffen sind.

Bei der Überprüfung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung sind die betrieblichen Gegebenheiten mit den entsprechenden Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe abzugleichen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung beraten.