Sponsoringverträge
Um jeglichem Korruptionsverdacht entgegenzuwirken, hat sich die Unfallkasse NRW dazu entschieden, Sponsoringleistungen (auch Sach- und Dienstleistungen) mit einem Wert ab 1.000 Euro auf ihrer Internetseite für die Dauer von jeweils zwei Jahren zu veröffentlichen. Hierdurch wird die Erkennbarkeit des Sponsorings für die Öffentlichkeit gewährleistet.
Zur Zeit gibt es keine Sponsoringverträge mit einem Wert von 1.000 € oder höher.