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Schulanfang 2010

Schulweg und Schulbesuch sind versichert.

 

Schulweg und Schulbesuch sind versichert.

Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg sind beispielsweise auch der Ergänzungs- und Förderunterricht in der Schule, Schulausflüge und Schulreisen sowie weitere schulische Veranstaltungen wie Theater- oder Zoobesuch versichert.

Mehr als 28.000 Wegeunfälle von Schülerinnen und Schülern wurden der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 gemeldet. Zum Schulanfang bittet die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Autofahrer darum, auf Schülerinnen und Schüler und insbesondere Schulanfänger im Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fahren. Deshalb hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr wieder mit der Landesverkehrswacht die „Aktion Brems´Dich! Schule hat begonnen!“ initiiert. Die großen Transparente an den Straßen sollen die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass Schulkinder jetzt wieder unterwegs sind.

Außerdem appelliert die Unfallkasse an die Eltern, ihre Kinder in den ersten Schultagen zu begleiten und den Schulweg einzuüben. Das gilt vor allem für Gefahrenstellen wie viel befahrene oder unübersichtliche Kreuzungen. Für die Schulanfänger ist das Schulwegtraining auch deshalb unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Verkehrspädagogen und -psychologen haben festgestellt, dass Kinder erst ab acht Jahren die vielen Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen und sicher bewältigen können. Das gilt besonders für das Fahrrad. Es sollte zu Hause bleiben. Selbst wenn die ABC-Schützen mit ihrem Drahtesel schon gut fahren, sind sie damit im Straßenverkehr noch überfordert.

Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zur Schule muss nicht immer die sicherste sein. Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen „Umweg“ für ihr Kind aussuchen. Dieser längere Weg steht dann auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalles die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen. Um eine schnelle Wiedereingliederung zu ermöglichen, werden bei langwierigen Rehabilitationen zur Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes auch die Kosten für Förderunterricht von der Unfallkasse getragen. Darüber hinaus gehört eine Verletztenrente zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Insgesamt gab die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 102 Mio. Euro für Renten, Entschädigungen und medizinische Leistungen im Bereich der Schülerunfallversicherung  aus.

Ein Unfall sollte der Unfallkasse als Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung möglichst schnell gemeldet werden. Das übernimmt im Regelfall die Schule. Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend benachrichtigen.

Bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind rund drei Millionen Kinder und junge Erwachsene an allgemein bildenden Schulen, Berufsschulen, Horten und Kindertagesstätten gegen die Folgen von Unfällen versichert. Für die Eltern ist diese Versicherung kostenlos, die Beiträge werden von den Städten und Gemeinden und dem Land NRW aufgebracht. 

 

Tipps für Eltern: Schulweg mit Erstklässlern üben

- Der Schulweg sollte bereits vor der Einschulung mehrfach abgegangen werden. Dazu gehört auch, mit dem Kind zu üben, an der Bordsteinkante oder Sichtlinie zwischen parkenden Autos zu halten, das sichere Überqueren der Strasse zu  trainieren und es an die Gefahren im  Straßenverkehr in konkreten Situationen heranzuführen.

- Eltern sollten dem Kind zunehmend die Führung überlassen und nur noch in gefährlichen Situationen eingreifen. Gehen die Kinder allein zur Schule, sollten Eltern von Zeit zu Zeit ihr Kind auf dem Schulweg beobachten.
- An der Ampel auf abbiegenden Verkehr achten. Besonders bei Lastkraftwagen Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen.

- Am Zebrastreifen Fahrzeuglücken abwarten. Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen.

- Die Kinder rechtzeitig auf den Schulweg schicken.

- Für helle, gut sichtbare Kleidung und einen normgerechten Schulranzen (DIN 58124) mit reflektierenden Flächen) sorgen.

- An vielen Schulen gibt es Schulwegpläne, die über den sichersten Weg, besondere Gefahren und wie diese möglicherweise umgangen werden  können, informieren. Eltern sollten an den Schulen danach fragen.

- Die Unfallkasse NRW empfiehlt Eltern, sich dafür einzusetzen, dass an  besonders gefährlichen Verkehrspunkten Schülerlotsen oder Schulweghelfer eingesetzt werden oder sich selber als Schulweghelfer zur Verfügung zu stellen.

Der Schulweg mit dem PKW

- Bei der Fahrt mit dem PKW sollten Kinder grundsätzlich mit einer dem  Alter und der Größe des Kindes angemessenen Rückhalteeinrichtung gesichert sein.
- Es sollten nie mehr Kinder befördert werden, als gesichert werden  können. Kinder immer zur Beifahrerseite aussteigen lassen.
- Nie im Bereich der Schulbushaltestelle halten.

- Busse, die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. An Bussen, die die Warnblinkanlage eingeschaltet haben, darf nur im Schrittempo vorbeigefahren werden.

Grundschulkinder sollen nicht mit dem Rad zur Schule fahren.
Erst nach der Radfahrprüfung in der vierten Klasse erfüllen Kinder die Voraussetzung. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad setzt voraus, dass das Rad sicher bewegt werden kann (Lenken, Bremsen, Spurhalten und dabei Zeichen geben, Zurückblicken u.ä.), Regeln bekannt sind und ein gewisses Maß an Verkehrserfahrung vorhanden ist

Lesen Sie hier die Pressemeldung im PDF-Format.