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Schulanfang 2008

Schulweg und Schulbesuch sind versichert

Düsseldorf. Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in der Pause und anderen Schulveranstaltungen, beispielsweise Schulausflügen, wie Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen  anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Eine wichtige Nachricht für Eltern angesichts von über 29.000 Wegeunfällen im Jahr 2007.

Bei der Unfallkasse sind rund 3 Millionen Kinder und junge Erwachsene an allgemein bildenden Schulen, Berufsschulen, Horten und Kindertagesstätten gegen die Folgen von Unfällen versichert. Für die Eltern ist diese Versicherung kostenlos, die Beiträge werden von den Städten und Gemeinden sowie privaten Schulträgern  aufgebracht. 

Gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten bei Unfällen

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalles die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen. Um eine schnelle Wiedereingliederung zu ermöglichen, werden bei langwierigen Rehabilitationen zur Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes auch die Kosten für Förderunterricht von der Unfallkasse getragen.

Darüber hinaus gehört eine Verletztenrente zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Insgesamt gab die Unfallkasse NRW im vergangenen Jahr 97 Mio. Euro für die Renten und Entschädigungen im Bereich der Schülerunfallversicherung  aus.

Schulanfang

Zum Schulanfang bittet die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Autofahrer darum, auf Schülerinnen und Schüler und insbesondere Schulanfänger im Berufsverkehr Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fahren. Darum hat die Unfallkasse NRW auch in diesem Jahr wieder mit der Landesverkehrswacht die „Aktion Brems´Dich! Schule hat begonnen!“ initiiert. Die großen Transparente an den Straßen sollen die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass Schulkinder jetzt wieder unterwegs sind und sie zu einer rücksichtsvollen Fahrweise motivieren.

Aufgaben der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen kümmert sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Landesdienst, der Kommunen und ihren Einrichtungen sowie in Privathaushalten. Sie ist ebenso zuständig für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler in NRW, für Studierende, häuslich Pflegende, Blut- und Organspender sowie für ehrenamtlich Tätige, insbesondere die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren.

Alle Versicherten sind während der Arbeit, des Schulbesuches oder den genannten Tätigkeiten sowie auf den Wegen dorthin und zurück gegen die Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Die Kosten der Versicherung tragen die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.


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