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Vertrag über psychotherapeutische Versorgung geschlossen

Unfallkasse NRW und der Landschaftsverband Rheinland möchten Versicherte nach traumatischen Ereignissen vor seelischen Schäden schützen
Unfallkasse NRW und der Landschaftsverband Rheinland möchten Versicherte nach traumatischen Ereignissen vor seelischen Schäden schützen
Amokläufe an Schulen. Selbsttötungen oder Tod von Mitschülerinnen, Mitschülern und Lehrkräften, Bedrohungen durch Sprengsätze, Geiselnahmen, Schusswaffeneinsatz, Unfälle mit vielen Verletzten und Toten oder Brandkatastrophen. Alle diese Ereignisse können bei Betroffenen nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schäden hinterlassen. Um nach diesen sogenannten Großschadensereignissen Traumatisierungen möglichst zu vermeiden, haben jetzt die Unfallkasse NRW und der Landschaftsverband Rheinland einen Vertrag geschlossen.
Zweck des Vertrages ist die psychotherapeutische Notfallversorgung und Nachbetreuung von Versicherten der Unfallkasse NRW. Tritt ein sogenanntes Großschadensereignis ein, beauftragt die Unfallkasse NRW eine der regional zuständigen LVR-Kliniken mit der psychotherapeutischen Notfallversorgung. Die Ansprechpersonen und Therapeutinnen und Therapeuten des LVR bieten den Betroffenen dann eine Zentrale Anlaufstelle mit einer Krisenhotline an, informieren über Hilfsangebote, machen Angebote für verschiedene Zielgruppen, beispielsweise Schulklassen, Eltern und Lehrkräfte. Für sogenannte „Risikopersonen“ suchen sie gezielt nach Behandlungsplätzen bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten oder Traumaambulanzen in der jeweiligen Region und begleiten den Übergang in einen wieder „normalen“ Schulbetrieb. Bis zu einem Jahr ist für die Betroffenen eine Nachbetreuung gesichert.
Da oft erst nach Wochen oder Monaten seelische Probleme auftreten, gilt es zu beobachten, wie die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen das Geschehene verarbeiten. „Die Amokläufe an Schulen in Deutschland haben uns klar gemacht, dass wir eine nachhaltige psychotherapeutische Versorgung brauchen“, sagt Gabriele Pappai, Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW. Eine entsprechende Vereinbarung besteht bereits seit längerer Zeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. „Wir sind froh, unseren Versicherten diese nachhaltige psycho-therapeutische Versorgung jetzt auch landesweit in NRW mit dem Landschaftsverband Rheinland anbieten zu können“, so Pappai.
Martina Wenzel-Jankowski, LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen, meint dazu: „Der LVR verfügt mit seinem Klinikverbund über die Möglichkeit, in Notsituationen schnell qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereitzustellen. Wir sind in der Lage, nach der Erstversorgung durch Schulpsychologen oder Notfallhelfer schnell ein Netz mit einer nachhaltigen psychotherapeutischen Notfallversorgung aufzubauen und so eine bestmögliche Behandlung der Betroffenen zu gewährleisten.
Die Unfallkasse NRW ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. für
Schülerinnen und Schüler in NRW, Angestellte des Landes und der Gemeinden, Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege und Studierende.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die etwa 9,4 Millionen Menschen im Rheinland.
Der LVR erfüllt Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Er ist der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, betreibt 40 Schulen, zehn Kliniken und drei Netze Heilpädagogischer Hilfen sowie 19 Museen und Kultureinrichtungen. Er engagiert sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen.
Unsere Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen: <link file:3593 _blank pm lvr vertrag>Pressemitteilung