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Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe

Ein rechteckiges Schild an einer Backsteinmauer zeigt in schwarzer Schrift 'Wahllokal' mit einem Pfeil nach rechts. Das Schild dient der Orientierung, um den Weg zu einem Wahllokal zu weisen. Relevanz für Arbeitsschutz und Prävention durch klare Wegweisungen und Vermeidung von Verwirrung in öffentlichen Einrichtungen.

Am 26. September findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. In den Wahllokalen in NRW werden dann viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Stimmzettel ausgeben, den reibungslosen Ablauf gewährleisten und beim Auszählen der Stimmen dafür sorgen, dass die Ergebnisse schnell vorliegen. 

Bürgerinnen und Bürger, die die Kommunen in NRW ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, sind dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse NRW die Kosten für Heilbehandlung, 
Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.

Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und 
Wahlhelfer:

  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden
  • die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel
  • die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein
  • die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.

Der Unfallversicherungsschutz ist für die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen kostenlos. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen.

Wenn ein Unfall passiert, sollten die Betroffenen diesen bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig geworden sind, oder direkt bei Unfallkasse NRW melden.

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