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Permanente Geräusche stressen schon Vorschüler

Das Bild zeigt das Logo des Tags gegen Lärm

30 April: Tag gegen Lärm

30. April: Tag gegen Lärm

So ein Tag im Kindergarten kann ganz schön laut sein: Spielzeughandys bimmeln, kleine Polizeiautos lärmen mit ihrer Alarm-Sirene, Gleichaltrige schreien. Dieser penetrante Dauerlärm reizt die Nerven und schadet den Kindern: Oftmals haben schon Kinder bei der Einschulung keine altersgemäße Hörwahrnehmung – ein Faktor, der negativ auf die schulische Entwicklung des Kindes wirken kann. Darauf weist die Unfallkasse NRW anlässlich des 17. internationalen „Tags gegen Lärm“ am 30. April hin.

Lärm hat gravierende Folgen: Ständige Beschallung quält das empfindliche Gehör und macht Kinder aggressiv und nervös. Doch das ist noch nicht alles. Lärmgestresste Kinder liegen in ihrer Sprachentwicklung und Konzentrationsfähigkeit oft hinter denen, die ihre Ruhe haben dürfen. Die Unfallkasse appelliert an Eltern, zu Hause Ruhe-Inseln zu schaffen und auch das eigene Verhalten zu prüfen. Stundenlanges Musikgedudel zerrt schließlich auch an erwachsenen Nerven.

Elektronisches Spielzeug, das dem Kind etwas vorspielt oder vorspricht, kann zu irreparablen Hörschäden führen, wenn die Lautstärke zu hoch eingestellt ist und das Kind sich das Spielzeug zu lange direkt an das Ohr hält. Dauerbeschallung schadet den empfindlichen Haarzellen im Innenohr, die das Hören erst möglich machen. Zerstörte Haarzellen wachsen nicht nach, die Folge ist Schwerhörigkeit.

Bei der Unfallkasse NRW, bei der rund 570.000 Kinder aus Tageseinrichtungen versichert sind, ist Lärm schon lange ein Thema der Prävention. So hat sie zu-sammen mit anderen Unfallversicherungsträgern die Broschüre „Lärmprävention in Kindertagesstätten“ herausgegeben, die unter der Bestellnummer S7 kostenlos bei der Unfallkasse bestellt oder unter www.unfallkasse-nrw.de im Internet heruntergeladen werden kann.

Darüber hinaus wurden Lärmmessungen in Schulen und Kindertagesstätten vorgenommen. Die Einrichtungen werden entsprechend beraten. Zur Lärmminderung und Prävention rät die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zu verschiedenen Maßnahmen technischer, organisatorischer und pädagogischer Art.

Zunächst können schallabsorbierende Materialien in Räumen eingebaut werden. Dann sollte die Personenanzahl in einzelnen Räumen so weit wie möglich reduziert werden. Es hilft lautere Aktivitäten an andere Orte zu verlagern und schlie-lich sollte darüber nachgedacht werden, organisatorische Abläufe zu entzerren. Aus pädagogischer Sicht insbesondere in Kindertagesstätten helfen Rückzugs-möglichkeiten wie Ruheräume, Phasen von Unruhe durch etwas lautere Sing- oder Bewegungsspiele zu unterbrechen um anschließend wieder Ruhe und Auf-merksamkeit herzustellen oder Messgeräte mit optischen Anzeigen für Lärm, wie beispielsweise eine „Lärmampel“.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum "Tag gegen Lärm" einen Kurzfilm produziert, der die wichtigsten Aspekte rund um Lärm und Gehörschutz in der Arbeitswelt darstellt. Aktuelle Forschungen, Expertenstatements und Hörbeispiele geben einen umfassenden Überblick zum Thema. Abzurufen ist der Film unter folgender Internetadresse: www.dguv.de/de/Presse-Aktuelles/Podcasts/Video-Podcasts/index.jsp bzw. unter dem Webcode d125854 (Lärm-Film).

Unsere Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen: <link file:3591 _blank pm>Pressemitteilung