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Eltern als Arbeitgeber

Die Anmeldung des Babysitters zur gesetzlichen Unfallversicherung ist Pflicht

Die Anmeldung des Babysitters zur gesetzlichen Unfallversicherung ist Pflicht

Endlich einmal wieder ins Kino oder Essen gehen – Eltern brauchen und genießen solche Auszeiten ganz besonders. Noch entspannter sind diese Stunden, wenn ein zuverlässiger Babysitter das Kind in der Zeit betreut.


Was Eltern auch noch wissen sollten: Sobald sie einen Babysitter einsetzen, sind sie Arbeitgeber. Sie müssen den Babysitter deshalb zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu abends auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.


Verdient der Babysitter weniger als 450 Euro pro Monat („geringfügige Beschäftigung“), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob-zentrale.de). Für Babysitter, die dank weiterer Jobs mehr als 450 Euro verdienen ist die regional zuständige Unfallkasse die richtige Adresse. In Nordrhein-Westfalen ist dies die Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de). Versichert sind alle Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung und die Rehabilitation.

Weitere Informationen: www.unfallkasse-nrw.de

Unsere Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen: <link file:3581 _blank pm>Pressemitteilung