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Bei Hilfeleistung versichert
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Polizei ist neuer Partner bei der Ersthelferkarte
Bürgerinnen und Bürger, die einer Person in Not Erste Hilfe leisten und dabei selbst zu Schaden kommen, sind über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Von körperlichen Verletzungen über die kaputte Hose bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist abgesichert. Doch leider wissen viel zu wenige Menschen von diesem Schutz. Um Betroffene schnell und unkompliziert zu informieren, gibt es die Ersthelferkarte.
"Mit dieser Karte haben wir in den letzten Jahren schon gute Erfahrungen bei Einsätzen der Feuerwehren gemacht. Wir begrüßen es sehr, dass jetzt die Polizei in NRW als neuer Kooperationspartner die Karte bei ihrer Arbeit an Ersthelfende ausgeben möchte", sagt Johannes Plönes, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse NRW. „Es ist uns ein Anliegen, möglichst viele Ersthelfende über den Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung ihnen bietet, zu informieren. Mit Feuerwehren und Polizei unterstützen uns dabei seriöse Partner, so Plönes weiter.
„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der Unfallkasse NRW und der Feuerwehr einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der Leistung der Ersthelfenden nach vorn gehen können. Die Klappkarte „Informationen für Ersthelferinnen und Ersthelfer“ ist eine sehr gute Möglichkeit, die Ersthelfenden nach ihrer wichtigen Unterstützungsleistung nicht allein zu lassen. Ersthelfende sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Rettungskette“, so Maria del Carmen Fernandez Mendez, Verkehrsreferentin des Innenministeriums NRW.
Neben der Ersthelferkarte mit kompakten Informationen wird auch ein Faltblatt ausgegeben, das einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelferinnen und Ersthelfer gibt. Das Faltblatt ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch erhältlich.
Entwickelt wurde die Ersthelferkarte von der Unfallkasse Berlin.
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