Uhr

Unfallversichert bei der ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge

Fotocredit: ©shutterstock.com/GG Pro Photo

Wer ehrenamtlich Flüchtlingen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune melden. Denn nur wenn der Einsatz im Auftrag der Kommune erfolgt, ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII. Darauf weist die Unfallkasse NRW hin.

Ehrenamtliches Engagement ist immer dann gesetzlich unfallversichert, wenn die Kommune die organisatorische Regie übernimmt. Das heißt, dass sie für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig ist, eine Weisungsbefugnis gegenüber den Helferinnen und Helfern hat, die Organisationsmittel zur Verfügung stellt, das wirtschaftliche Risiko (Kosten) trägt und nach außen als Verantwortliche auftritt.

Die Kommune kann die Aufgaben aber auch an private Organisationen (z. B. Vereine) übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder sind dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Beauftragung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen macht im Falle eines Unfalls allerdings die Bearbeitung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ( in Nordrhein-Westfalen ist das die Unfallkasse NRW) leichter.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse NRW weiterleitet.

Unversichert bleiben Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, wie z. B. private Ausflüge, sportliche Aktivitäten, Einladungen zum Essen etc. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.unfallkasse-nrw.de  sowie unter der Rufnummer 0800-6050404.


Unsere Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen: Pressemitteilung