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Der tote Winkel: Gefahr für Fußgänger und Radfahrer

Der „tote Winkel“ ist das Areal rechts von einem Fahrzeug, das der Fahrer trotz Außenspiegel nicht vollständig überblicken kann. Für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer ist das tückisch: Der Fahrer übersieht sie leicht, wenn er im guten Glauben an freie Fahrt rechts abbiegt. Daraus können schwere, auch tödliche Unfälle folgen. Für Kinder ist die Gefahr wegen ihrer geringen Körpergröße besonders hoch. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.

Besonders groß ist der „tote Winkel“ bei Bussen und LKW. Biegt ein Bus- oder Lkw-Fahrer rechts ab, kommt das rechte Hinterrad des Lkw dem Fußgänger oder Radfahrer gefährlich nah. Das Hinterrad ist beim Abbiegen näher an der Bordsteinkante als das Vorderrad. Es kann deshalb einen seitlich vom Fahrzeug stehenden Verkehrsteilnehmer auch dann erfassen, wenn im Stand eigentlich noch genug Platz war zwischen ihm und dem Lkw oder dem Bus.

Appell an Eltern

Kinder unterhalten sich gern auf dem Schulweg oder rennen nach Hause, weil sie Hunger haben. Sie achten dann kaum auf den Straßenverkehr. Die Unfallkasse appelliert deshalb an Eltern, ihren Kindern den „toten Winkel“ genau zu erklären. Und das am besten mehrmals im Abstand von einigen Wochen an Ampeln oder Kreuzungen, die das Kind häufig begeht.

Diese Punkte sind dabei wichtig:

  • Kein Rechtsabbieger-LKW: Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein LKW steht, der rechts abbiegen will.
  • Fahrradfahrer: Nicht seitlich an einem wartenden Lkw vorbeifahren, sondern sich mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den LKW stellen.

 

Unsere Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen: <link file:3584 _blank pm tote>Pressemitteilung