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Kinder und Helfer sind beim Sankt Martinszug unfallversichert

Foto: Dieter Schütz / pixelio
Am 11. November ist Sankt Martin. Anlass für viele Kitas in diesen Tagen einen Laternenumzug zu veranstalten. Kinderaugen leuchten dann ebenso, wie ihre
bunten Laternen. Wird der Umzug vom Kindergarten oder von der Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz greift beispielsweise, wenn ein Kind während des Umzuges vom einem Auto angefahren wird. Auch ehrenamtliche Helfer, zum Beispiel Lotsen für das Überqueren von Straßen, profitieren von diesem Schutz, wenn sie von der Kita-Leitung beauftragt worden sind. Versichert sind der Umzug selbst und die Wege zum Laternenumzug und wieder nach Hause.
Nicht versichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Kinderkrippe gehören und private Umwege auf dem Hin- oder Rückweg. Ausgenommen von der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Laternenumzüge, die privat organisiert sind.
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